Haftstrafen drohen

Verbrühte Leonie (2): Anklage 
gegen Eltern

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Kind starb nach "Strafdusche": Hohe Gefängnisstrafen drohen.

Es hat ein Jahr gedauert, doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Eltern der kleinen Leonie (2) erhoben. Wie berichtet, war das Kind zwei Wochen nach einer „Strafdusche“ durch den Vater im SMZ Ost an den Folgen seiner schweren Verbrühungen gestoben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Unstrittig ist, dass Leonies Vater das Mädchen zur „Beruhigung“ abgeduscht hat. Allerdings behauptet er, er habe das Kind kalt abbrausen wollen und dabei die Armaturen verwechselt.

Zu spät ins Spital gebracht
Laut Anklage wird beiden Eltern auch vorgeworfen, Leonie zu spät ins Spital gebracht zu haben. Die Eltern reagierten erst einen Tag nach der Dusche auf die Schmerzen ihrer Tochter.

Vernachlässigung
Die Staatsanwaltschaft geht vom Verdacht des Quälens oder Vernachlässigens einer unmündigen, jüngeren oder wehrlosen Person durch beide Elternteile aus. Dem Vater droht demnach eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren, der Mutter bis zu drei Jahren. Im zu erwartenden Prozess wird auch die Frage der Behandlung des Kindes im Spital eine wesentliche Rolle spielen. Denn der Kleinen wurden etliche Medikamente verabreicht, die sich nachteilig ausgewirkt haben.

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