Das Urteil gegen den 37-Jährigen ist nicht rechtskräftig.
Ein ehemaliger Feuerwehrkommandant ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten wegen Brandstiftung und schwerer Sachbeschädigung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem 37-Jährigen aus dem Bezirk Amstetten war vorgeworfen worden, von Juli bis September 2016 neun Mal Gegenstände angezündet bzw. Feuer gelegt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Eine Brandserie versetzt die Bevölkerung in Angst und Schrecken", betonte die Richterin. "Sie hatten als Feuerwehrkommandant eine angesehene Position", viele - vor allem Jugendliche - hätten zu ihm aufgesehen. Umso verwerflicher seien die Taten gewesen, sagte die Richterin. Zudem habe der 37-Jährige seine Kameraden im Einsatz einer Gefährdung ausgesetzt.
Persönliche Probleme als Motiv
Der Angeklagte, der seit September in U-Haft saß, hatte sich schuldig bekannt. "Das Scheitern der Ehe führte beim Angeklagten zu einem schwerwiegenden Trauma", meinte der Verteidiger zum Motiv seines Mandanten. Er habe auch seinen Sohn selten gesehen, weil er die meiste Zeit bei der Feuerwehr und seiner neuen Freundin verbracht habe, sagte der Angeklagte und erklärte zu seinen Taten: "Es tut mir furchtbar leid. Ich weiß, ich kann es nicht mehr rückgängig machen."
Bei der angelasteten Brandstiftung am 15. Juli hatte der Angeklagte seinen Angaben zufolge Papiertaschentücher angezündet und in das Hackschnitzellager einer Fernwärmeanlage geworfen. Bei den Löscharbeiten waren sieben Feuerwehren mit rund 100 Mitgliedern im Einsatz, es entstand laut Anklage ein Schaden von 98.000 Euro. Zwei Tage später setzte er einen Stadel in der Mostviertler Gemeinde mit Stofftüchern in Brand, Spaziergänger konnten die Flammen bekämpfen.
Gartenhütte angezündet
Außerdem legte der 37-Jährige - nach zwei erfolglosen Versuchen mit einem selbst gebastelten Molotov-Cocktail und angezündeten Styroporplatten - Ende Juli mit einem brennenden Stofffetzen Feuer in der Gartenhütte eines Freundes. Erneut war ein FF-Einsatz die Folge, das Gebäude brannte ab. Die Ex-Frau des Angeklagten hatte den Garten und die Hütte genutzt, sagte der geschädigte Vermieter des Objekts als Zeuge.
Zwei Mal soll der 37-Jährige Gegenstände in seiner eigenen Wohnung bzw. auf seinem Balkon angezündet und selbst gelöscht haben. Er gab auch zu, in dem Mehrparteienhaus einen Mistkübel in einer Tiefgarage in Brand gesetzt zu haben. Am 24. September war erneut ein Hackgutbunker betroffen. Bei den Feuerwehreinsätzen war der Angeklagte jeweils mit dabei.
"Erleichtert, dass das Ganze vorbei ist"
Als er von der Polizei überführt wurde, "war ich erleichtert, dass das Ganze jetzt vorbei ist", meinte der Beschuldigte. Die letzten Brände waren laut seinem Rechtsanwalt so "stümperhaft" gelegt, dass sie als Hilfeschrei zu verstehen waren. Der Großteil der Bevölkerung in der Gemeinde stehe hinter dem Angeklagten, betonte ein von der Verteidigung beantragter Zeuge.
Im Zuge einer Videoüberwachung in der Gemeinde sei der 37-Jährige im September auch auf Kamera aufgezeichnet worden. "Die Beweislast war erdrückend", meinte der Vertreter der Anklagebehörde im Schlussvortrag.
Laut einem psychiatrischen Gutachter hat der Angeklagte große Schwierigkeiten, innerseelische Alltagskonflikte zu bewältigen. Die Straftaten seien "Ausdruck der inneren Not, die keinen anderen Ausweg findet", sagte der von der Verteidigung beantragte Sachverständige. Die Spannung habe in der Brandlegung eine gewisse Abfuhr gefunden. Gleichzeitig habe der 37-Jährige eine für ihn vertraute Situation hergestellt, um von einer ihm unvertrauten Situation abzulenken. "Sein ganzes Leben war die Feuerwehr", so der Gutachter.
Unbedingte Strafe erforderlich
Das Feuer am 15. Juli wurde vom Schöffensenat als Brandstiftung gewertet, der Brand des Stadels als Versuch, erklärte die Richterin. Der Rest wurde als schwere, teils versuchte, Sachbeschädigung eingestuft. Bei der Strafbemessung wirkten sich die Unbescholtenheit, das Geständnis sowie der teilweise Versuch mildernd aus. Erschwerend kamen das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die Vielzahl von Angriffen und das Überschreiten der Wertgrenze hinzu.
Eine unbedingte Strafe sei aus generalpräventiven Gründen erforderlich, das Urteil müsse eine abschreckende Wirkung haben, erklärte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ein Antrag des Verteidigers auf Enthaftung wurde abgewiesen.
Das NÖ Landesfeuerwehrkommando hatte im September umgehend reagiert. Der Feuerwehrmann wurde mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.