Kein versuchter Mord

Frau stach auf Partner in Graz ein: Nur fahrlässige Körperverletzung

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Eine 49-Jährige hat im April ihren Ex-Lebensgefährten in Graz im Zuge eines Streits durch einen Messerstich in die Brust verletzt.

Die Staatsanwaltschaft klagte versuchten Mord an. Am Donnerstag musste sich die Frau im Straflandesgericht verantworten. Die Geschworenen entschieden, dass es schwere Körperverletzung aus Notwehr mit fahrlässiger Notwehrüberschreitung war. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sie zu zwei Monaten unbedingt verurteilt und sofort enthaftet.

Die Ungarin und ihr Lebensgefährte waren beide "dem Alkohol nicht abgeneigt", formulierte Staatsanwalt Stefan Thomas Pirker. Handgreiflichkeiten waren auch keine Seltenheit: "Es handelte sich um eine Gewaltbeziehung", meinte der Ankläger. An diesem Tag im April hatten beide schon viel getrunken, dann ging der Mann Zigaretten holen. Als er erst fünf Stunden später nach Hause kam, fragte sie ihn erbost, wo er gewesen sei. Der Streit soll dann eskaliert sein und sie bekam nach eigenen Angaben große Angst vor ihm. Also ergriff sie ein Messer und wollte sich angeblich nur schützen, doch tatsächlich erlitt das Opfer einen Stich von oben in den Brustkorb.

"Ich habe das Messer in der Hand gehalten, er ist mir entgegen gekommen und wollte mir das Messer aus der Hand drehen und hat sich selbst mit der Schulter ins Messer gezogen", lautete ihre Version, die laut Gerichtsmediziner nicht möglich ist.

"Warum haben Sie dann nicht die Polizei angerufen?"

"Warum haben Sie dann nicht die Polizei oder die Rettung angerufen, sondern ihre Freundin?", fragte Richter Hanspeter Draxler. Zur Freundin soll sie gesagt haben, sie habe ihren Freund "angestochen". Die andere Frau hörte am Telefon den verletzten Mann schreien. "Wir haben ein Bild, das von vorne bis hinten Ihren Angaben widerspricht", befand der Staatsanwalt.

Der Verteidiger meinte, es fehle in der Anklage das Motiv für einen versuchten Mord. Auch er sprach von einer Gewaltbeziehung, aus der sich die Frau befreien wollte: "Vielleicht hat es ihr einfach gereicht, gewürgt und geschlagen zu werden." Er räumte allerdings auch ein: "Die Gewalt war ganz sicher nicht einseitig."

Die Frau blieb dabei, dass sie das Messer nur in der Hand gehalten habe, weil sie so große Angst vor ihrem Lebensgefährten gehabt habe. Einige Tage zuvor hatte er ihren Kopf gegen eine Glasplatte geschlagen, sodass diese zerbrochen sei. "Er hat unser Geld verspielt und mich immer geschlagen", erzählte sie unter Tränen.

Ex-Partner: "Ich war sehr in sie verliebt"

Der Ex-Partner erzählte, es sei einige Monate sehr schön gewesen mit der Ungarin. "Ich war sehr in sie verliebt und das bin ich noch immer", beteuerte er. "Hat es vor dieser Tat schon Handgreiflichkeiten gegeben?", wollte der Richter wissen. "So zwei bis drei Mal in der Woche gab es größere Streitereien zwischen uns." Beide hätten getrunken, und seine Partnerin sei auch aggressiv geworden und habe ihn mehrmals gebissen, "aber nie schlimm". Es sei immer wieder zum Streit gekommen, weil die Angeklagte ihm unterstellt habe, sich mit einer anderen Frau zu treffen. "Aber das stimmt nicht", betonte der Mann. Am Tag der Tat sei er betrunken nach Hause gekommen, es begann wieder ein Streit "und sie hat das Messer schon in der Hand gehabt", schilderte der Zeuge. "Sie hat mich verletzt, aber nicht sehr viel", setzte er hinzu. Er rief um Hilfe, eine Nachbarin verständigte die Polizei. Die Wunde konnte mit einem Stich genäht werden.

Die Laienrichter glaubten der Frau, dass sie sich nur gewehrt und den Mann unabsichtlich verletzt hat. Sie wurde zu zwei Monaten unbedingt verurteilt, hat die Strafe durch die Untersuchungshaft aber bereits verbüßt. Daher konnte sie nach dem Prozess nach Hause gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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