Mutter klagt an

Freispruch nach Todes-Crash

Teilen

Nach einem Todes-Crash wurde diese Woche ein Alkolenker freigesprochen.

Wie in Trance erlebte Dagmar Puschacher (46) die Minuten diese Woche im Gerichtssaal in St. Pölten: ­Jener Alkolenker, der mit 2,38 Promille am Frontalcrash ihres Sohnes Heinz beteiligt war, wurde freigesprochen. Heinz Puschacher war bei dem Unfall auf der Stelle tot. Der 24-jährige Notfallsanitäter und Gastro-Geschäftsführer war am 4. Juli 2014 auf dem Heimweg, als der Horrorunfall passierte.

Wut
Im Zweifel für den Angeklagten lautete das Urteil für den 26-jährigen Promillelenker. „Schuld muss nachgewiesen werden. Ob der Angeklagte schuldig ist, konnte nicht geklärt werden“, so das Freispruchurteil. Dagmar ­Puschacher versteht die Welt nicht mehr, wie sie im Interview mit ÖSTERREICH am SONNTAG betont: „Der Alkolenker hatte 2,38 Promille. Mit so viel Alkohol im Blut sind andere schon klinisch tot!“ Sie will das nicht rechtskräftige Urteil so nicht hinnehmen. „Meiner Meinung nach war es kein ordentliches Gerichtsverfahren“, gibt sich die ehemalige Team-Stronach-Politikerin aus Niederösterreich kämpferisch. „Es bleiben mir nur Wut und Tränen“, so Puschacher, die darauf hofft, dass der Staatsanwalt Berufung einlegt.

Unterstützung
Auf Facebook haben bereits Tausende mit Familie Puschacher ihre Empörung geteilt. Puschacher: „Manchmal frage ich mich, wie ich das Weiterleben schaffe. Der Zuspruch so vieler gibt mir Kraft, für Gerechtigkeit zu kämpfen.“

ÖSTERREICH: Was ist in Ihnen vorgegangen, als Sie das Urteil gehört haben?
Dagmar Puschacher: Ich bin schon kurz vorher aus dem Gerichtssaal hinausgelaufen, weil sich dieser Freispruch „im Zweifel“ ­abgezeichnet hat. Es bleiben mir nur Wut und Tränen! Der Alkolenker hatte 2,38 Promille. Mit so viel Alkohol im Blut sind andere schon klinisch tot! Ich frage mich: Was wäre gewesen, wenn der Mann fünf Promille gehabt hätte? Hätte er für seine Tat dann noch Geld bekommen?

ÖSTERREICH: Sie wollen jedenfalls für Ihren Sohn weiterkämpfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hoffen Sie, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt?
Puschacher: Ja, ich hoffe sehr, denn ich will Gerechtigkeit. Meiner Meinung nach war das kein ordent­liches Gerichtsverfahren, ich will eine ordentliche Aufnahme der Beweismittel. Ich frage mich, warum Zeugen am Unfallort nicht befragt wurden. Mir ist das alles unverständlich. Ich akzeptiere alles außer einem Freispruch.

ÖSTERREICH: Wenn Sie an den 4. Juli 2014 denken, den Tag des Unfalls, was geht da in Ihnen vor?
Puschacher: Meine Liebe und meinen Schmerz kann ich gar nicht in Worte fassen. Damals hat die Polizei in der Früh angeläutet, ich dachte: Die sind sicher falsch bei mir. Doch dann haben sie gebeten, in die Wohnung kommen zu dürfen. Und sie haben mir gesagt, dass mein Sohn in der Nacht bei einem Verkehrsunfall gestorben ist. Man glaubt es nicht. Bis heute glaubt man es nicht. Ich habe seither oft geglaubt: Ich kann nicht mehr weiter. Aber es unterstützen mich und meine Familie so viele und sprechen mir Mut zu. Auch über Facebook haben sich schon Tausende gemeldet. Aber trotzdem bleibt dieser große Schmerz.

ÖSTERREICH: Die Zeit heilt also diese Wunden nie?
Puschacher: Diese Wunden heilt die Zeit nicht, und dieses Urteil hat alles noch viel schlimmer gemacht!

ÖSTERREICH: Mit welchen Gefühlen denken Sie an Ihren Sohn zurück?
Puschacher: Heinz war ein Kind, wie man es sich als Eltern nur wünschen kann. Er hat uns 24 Jahre lang nur Freude gemacht. Er war so lebendig. Er war so gutmütig. Er hat sich um alle gekümmert. Heinz war ehrgeizig und fleißig. Er war ganz einfach ein Sonnenschein für diese Erde!

Iris Brüggler

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.