Laut Anwältin

Josef Fritzl (90): Antrag auf vorzeitige Haft-Entlassung abgelehnt

Der Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl wurde abgelehnt. 

Die renommierte Strafverteidigerin Astrid Wagner kämpft bereits seit einem Jahr darum, dass der bereits 90-jährige Josef Fritzl, der zu einer lebenslangen Strafe verurteilt wurde, aus seiner Haft entlassen wird. Im August hat sie am Landesgericht Krems erneut einen Antrag auf bedingte vorzeitige Entlassung eingebracht. Bei Fritzl, der unter Demenz leidet, seien laut Wagner alle Anforderungen für eine Freilassung gegeben. In einem ersten Schritt sollen zumindest Entlassungsvorbereitungen eingeleitet werden. 

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. Dies teilte Fritzl-Verteidigerin Astrid Wagner in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher" mit. Die  Star-Anwältin hat bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien eingelegt. 

Fritzl im Normalvollzug

Josef Fritzl, der mittlerweile einen anderen Namen trägt, war im Mai 2024 vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt worden - aufgrund eines Beschluss eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems. Vom Senat wurde in derselben Entscheidung eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug verneint. Der Inzestfall war Ende April 2008 bekannt geworden. Der 90-Jährige hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt.

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