Durch Höchstgericht

Fußfessel für Vergewaltiger bestätigt

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Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Vollzugsdirektion ab.

Ihr Glaube an die Gerechtigkeit ist endgültig zerstört, Sabine K. (22, Name geändert) ist fassungslos: Der Mann, der sie als Teenager gedemütigt, geschändet, mehrfach vergewaltigt hat, muss keinen Tag ins Gefängnis. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte am Mittwoch, dass der Hundetrainer Heribert B. (51) aus Salzburg seine Strafe per Fußfessel im überwachten Hausarrest verbüßen darf. Ein Aufreger-Urteil.

Der Sextäter hatte das Mädchen in den Jahren 2005 und 2006 mehrfach missbraucht. Er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Doch dank juristischer Winkelzüge blieb er auf freiem Fuß. Zunächst erhielt Heribert B. Strafaufschub, schließlich betrieb er die Wiederaufnahme des Verfahrens. Und als dies abgelehnt wurde, beantragte er die Fußfessel. Die Vollzugsbehörde lehnte wegen schlechter Sozialprognose ab, doch das Oberlandesgericht Linz gab dem Antrag statt. Dagegen wiederum legte die Vollzugsdirektion Beschwerde ein.

Gleichzeitig kündigte Justizministerin Beatrix Karl (VP), die inzwischen die Auflagen für den elektronisch überwachten Hausarrest deutlich verschärfte, an, die OLG-Entscheidung aus Linz durch das höchste Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Der Sextäter bekam Recht, das umstrittene Fußfessel-Urteil hielt.

Bewährungshelfer
für die Fußfessel
Heribert B. bleibt in Freiheit. Zu verdanken hat er dies vor allem dem Bewährungshelfer-Verein Neustart. Der hatte sich in seiner Stellungnahme ans Gericht für die Fußfessel ausgesprochen, da keine missbräuchliche Verwendung zu befürchten sei.

Und das Opfer Sabine K.? „Ich verstehe das einfach nicht“, sagt sie resignierend.

Opfer: ,Das Urteil verletzt mich sehr!‘
Sabine K. reagierte am Mittwoch völlig frustriert auf den Richterspruch. Und vor allem auf den Bewährungshelfer-Verein Neustart, dessen Beurteilung zum Aufreger-Urteil geführt hatte. Weil dort keine Gefahr des Missbrauchs gesehen wurde, darf Vergewaltiger Heribert B. die Fußfessel tragen.

„Ich habe Neustart darüber informiert, dass mich der Mann heute noch verfolgt. Sie haben lediglich geantwortet, dass es verständlich sei, ihn unsympathisch zu finden.“

Die Begutachtung sei fehlerhaft gewesen, Risikofaktoren nicht berücksichtigt worden. „Ein verheerendes Signal an andere Opfer“, sagt sie.



Fußfessel für Vergewaltiger bestätigt
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