Verhöhnung des Opfers

Gruppenmissbrauch durch 9 Iraker: 90 Jahre Haft

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Wie erwartet: Hohe Haftstrafen für Gruppenvergewaltiger in Silvesternacht. .

Das Schlussplädoyer von Staatsanwältin Karina Fehringer führte noch einmal allen Prozessbeobachtern die Grausamkeit des Verbrechens und die Kaltschnäuzigkeit der Angeklagten vor Augen: „Es ist erschütternd, dass nur einer einen Funken Reue zeigte und das Opfer mit den Aussagen auch noch verhöhnt wurde“, sagte sie am Donnerstag im Straflandesgericht über die neun Iraker.

Die Geschworenen folgten der Anklägerin in ihrem Urteil. Zweimal 13 Jahre, einmal 12 Jahre, dreimal 11 Jahre. Einmal 10 Jahre und einmal neun Jahre für das abscheulichste Verbrechen des Jahres. Nur ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie mehrfach berichtet, sollen die Angeklagten in der Silvesternacht eine 28-jährige Junglehrerin nacheinander missbraucht haben. Die mutmaßlichen Täter hatten ihr betrunkenes Opfer am Schwedenplatz aufgegabelt, brachten es in eine Wohnung in Wien-Leopoldstadt. Wie die Tiere fielen die Männer dann über die wehrlose 28-Jährige her. Die Frau ist bis heute schwer traumatisiert. „Ich habe an nichts mehr Freude“, zitierte die Vertreterin des Opfers ihre Mandantin.

Angeklagte verhöhnten 
traumatisiertes Opfer

Der viertägige Prozess ließ die Emotionen vor allem wegen des Verhaltens der Angeklagten hochkochen. Für alles Widerliche hatten sie eine Ausrede: zu viel Alkohol, Drogen, angeblich einvernehmlicher Sex, Signale der Bereitschaft durch das Opfer. Nur einer zeigte sich geständig, alle anderen versicherten ihre Unschuld.

Die Geschworenen ließen sich nicht beeindrucken, auch nicht durch die teils verunglückten Plädoyers der Verteidiger.

Nur einen Angeklagten sprachen sie im Zweifel frei, weil Speichelspuren am Opfer auch durch Husten entstanden sein konnten. Er wurde unmittelbar danach aus der U-Haft entlassen.

Dem Opfer wurden 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Urteile lagen zum Teil nahe an der Höchststrafe von 15 Jahren.

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