Alle Verurteilten beriefen

Gruppenvergewaltiger: Abschiebung erst NACH der Haft

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90 Jahre Haft fassten 8 Iraker aus. Doch bis die Urteile rechtskräftig werden, könnte es dauern.

Keinen lässt dieser Prozess kalt – auch die Angeklagten nicht, die sich bis zum Prozessende (bis auf einen) nicht geständig oder gar reuig zeigten, eine 28-jährige deutsche Lehrerin zu Silvester in der Gruppe vergewaltigt zu haben. Als die (nicht rechtskräftigen) Urteile zwischen neun und 13 Jahren verlesen wurden, brachen sie in Tränen aus, schluchzten und fingen zu beten an.

Nur einer konnte aufatmen – aus Mangel an Beweisen wurde er im Zweifel freigesprochen. Doch fix ist das noch lange nicht. Die Staatsanwältin erbat sich Bedenkzeit.

Volle Berufung und auch Nichtigkeitsbeschwerde

Wie ÖSTERREICH erfuhr, reichten alle Anwälte der Beklagten Berufung- und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Michael Schnarch, dessen Mandant zehn Jahre ausfasste, hat wenig Hoffnung, dass der OGH das Urteil aufhebt oder das Oberlandesgericht die Strafe geringer bemisst: „Mein Mandant hat voll gestanden, das hätte sich schon mildernd auswirken können.“ Die Richterin sah das allerdings anders.

Durch die Instanzen gegangen und rechtskräftig dürften die Urteile frühestens in fünf Monaten sein. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Dann müssen die Delinquenten die Strafe in einem österreichischen Gefängnis absitzen. Erst danach können sie abschoben werden – sofern es bis dahin ein Abkommen mit dem Irak gibt. Denn, so der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck: „Die Zusammenarbeit mit der dortigen Botschaft ist nicht optimal.“

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