Schöffenprozess

Gut Aiderbichl: Betrugs-Prozess startet

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Geschwisterpaar auf der Anklagebank.

Der Schöffenprozess um Malversationen im Umfeld von Gut Aiderbichl hat am Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis begonnen. Ein Geschwisterpaar saß auf der Anklagebank. Dem 51-Jährigen und seiner 54-jährigen Schwester wird vorgeworfen, den Nachlass eines Tierfreundes und Betreibers eines Gnadenhofes um mehrere Hunderttausend Euro geschädigt zu haben. Die beiden zeigten sich nicht geständig.

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird von Wolfgang Handler vertreten. Er wirft den beiden vor, sie hätten es auf das Vermögen des Gönners abgesehen gehabt, das rund sieben Millionen Euro ausgemacht habe. Der 51-Jährige, der für ihn tätig war, und die 54-Jährige, die als Versicherungsmaklerin gearbeitet hat, hätten 2010 dafür gesorgt, dass der damals 86-Jährige Sparbücher, Konten sowie Versicherungen einrichtet und ihnen die Verfügung darüber einräumt. Sie hätten davon das Geld kassiert und für sich verwendet. Die Frau soll 35.000 Euro des Gönners, die für das Gut Aiderbichl bestimmt waren, nicht dort abgeliefert haben. Angeklagt sind Untreue, Veruntreuung und Urkundenfälschung und -Unterdrückung.

Die beiden Angeklagten bestritten alles. Alles sei mit Wissen und Wollen des Gönners geschehen, erklärten die Verteidiger Manfred Ainedter und Robert Morianz. Der 51-Jährige habe das Geld für die Bezahlungen von Rechnungen für den Betrieb des Gnadenhofes und als das ihm zustehende Gehalt verwendet. Die Verbindung zu Gut Aiderbichl entstand dadurch, dass der im November 2011 verstorbene Tierfreund diesem zuletzt seinen Hof und zusätzlich Geld für den Betrieb geschenkt hat. Deshalb nahmen auch für dieses und für einen weitere Person, die sich geschädigt fühlt, Privatbeteiligten-Vertreter an der Verhandlung teil. Die Verteidiger deuteten in der von Richterin Claudia Hubauer geleiteten Verhandlung in ihrer Entgegnung auf die Anklage an, dass der Verstorbene zwar das Gut Aiderbichl unterstützt habe, nicht jedoch mit den dort agierenden Personen einverstanden gewesen sei.

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