Teilweise nicht rechtmäßig
Hammer-Urteil zu Rapid-Fan-Einkesselung
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Der Polizeieinsatz beim Wiener Fußball-Derby zwischen Austria und Rapid im Dezember 2018 ist teilweise rechtswidrig gewesen. Zwar war die Identitätsfeststellung der Teilnehmer des Rapid-Fanzuges korrekt, die Anhaltungen länger als bis 20.30 Uhr sowie die Wegweisungen waren aber nicht gesetzeskonform, urteilte das Wiener Verwaltungsgericht am Freitag.
Rapid-Fans gegen Polizei: Urteil verkündet
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Die Beschwerde hatten 28 Rapid-Anhänger eingebracht, weil sie am 16. Dezember 2018 mit mehr als 1.300 Gleichgesinnten im Zuge des Fanmarsches vom Reumannplatz über die Laaer-Berg-Straße zur Generali-Arena der Austria stundenlang von der Polizei festgehalten wurden. Verwaltungsrichter Wolfgang Helm hatte grundsätzlich keine Zweifel daran, dass der Einsatz nötig war. Die Rapidfans hätten von Anfang an die Polizisten provoziert und auch Schneebälle und pyrotechnische Gegenstände auf sie geworfen.
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Rapid-Prozess: Chronologie der Ereignisse
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Klirrende Kälte
Am Reumannplatz hätte sich für Zeugen bereits das Bild geboten, dass die Fans die Überhand gewonnen haben und die Polizei kapituliert hat. Die Rapidanhänger haben Helm zufolge auch biologisch ihre Dominanz demonstriert, indem "circa 50 Personen gegen eine Wand des Amalienbades urinierten". Eskaliert sind die Eskapaden schließlich, als einzelne Personen Schneebälle, Getränkedosen sowie pyrotechnische Gegenstände von der Laaer-Berg-Brücke auf die Fahrbahn der Südosttangente (A23) warfen. Laut Polizei wurde die meistbefahrene Straße Österreichs daraufhin vorübergehend gesperrt.
Die daraufhin durchgeführte Identitätsfeststellung war dem Urteil zufolge grundsätzlich in Ordnung, da diese der geringste Eingriff in die Persönlichkeitsrechte war. Andere Maßnahmen hätten zudem schnell eskalieren können und wären wohl nur unter "massiver Gewaltanwendung" durchzuführen gewesen. Bei der langen Zeitspanne von bis zu sieben Stunden hatte der Richter aber Einwände. Die Teilnehmer wären zwar - wenn auch bei "angenehmeren Bedingungen" - auch im Stadion der Kälte ausgesetzt gewesen, aber nicht bis teilweise 22.00 Uhr. Helm erklärte daher die Anhaltungen, die länger als bis 20.30 Uhr dauerten, für rechtswidrig.
Rechtswidrig waren auch die Wegweisungen, da diese nach dem Ende des Spiels nicht mehr nötig waren. Für den Rechtsanwalt Christian Podoschek, der einen Großteil der Beschwerdeführer vertrat, war mit dem Urteil zumindest klar, dass die Aussage des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), dass die Vorschriften bezüglich solcher Anhaltungen "auf Punkt und Beistrich" eingehalten wurden, nicht stimmte. "Knapp vorbei ist auch daneben", meinte Podoschek. Ob gegen das Urteil noch Beschwerde bei der nächst höheren Instanz eingelegt wird, war noch unklar.
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