Zum Schutz aller Beteiligten wurde für die Verhandlung rund um das Villach-Attentat ein umfassendes Sicherheitskonzept ausgearbeitet.
Nach dem furchtbaren Messer-Attentat von Villach im Februar 2025, muss sich der 23-jährige Syrer Ahmad G. am 27. und am 28. Mai vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten - unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Diese beruhen laut einer Aussendung des Gerichts auf einer Gefahreneinschätzung durch die Sicherheitsbehörden, die in enger Abstimmung mit
der Justiz ausgearbeitet wurden. Im Mittelpunkt stehe laut dem Schreiben der Schutz aller Verfahrensbeteiligten, der Besucher und Medienvertreter.
Neben einem Verbot von Bild-, Film- und Tonaufnahmen im Gebäude, um unter anderem auch die Geschworenen nicht öffentlich zu zeigen, wird Ahmad G. zur Sicherheit hinter einer Glaswand Platz nehmen müssen. Ein visueller und akustischer Austausch des Angeklagten mit dem Verteidiger ist auf diese Weise jederzeit problemlos möglich. Elektronische Geräte dürfen daher nicht in die Verhandlungssäle mitgenommen werden. Sie müssen an den Eingängen zu den Verhandlungssälen abgegeben werden und können aber dort jederzeit – somit auch während der Verhandlung – wieder abgeholt werden.
Ahmad G., der sich unter dem Einfluss radikaler TikTok-Prediger in kurzer Zeit radikalisiert hatte, "wird im Wesentlichen vorgeworfen, am 15. Februar 2025 einen Anschlag in Villach verübt zu haben.
Als Waffe für seinen Terror-Feldzug verwendete der Syrer - der laut Zeugen dabei "Allahu akbar" gerufen haben soll - ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 Zentimetern. Dadurch wurden ein HTL-Schüler getötet und fünf weitere Personen schwer verletzt. Der Syrer ist zu den ihm vorgeworfenen Taten geständig. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine Nachweise auf Mittäter erbracht. Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung bis zu einer lebenslangen Haftstrafe.