Das Innenministerium übermittelte einen Gesetzesentwurf an die SPÖ.
Homosexuelle sollen ab Jänner 2017 bei Abschluss einer Eingetragenen Partnerschaft die Zeremonie am Standesamt erledigen können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei von der ÖVP an den Koalitionspartner SPÖ (der diesen Schritt schon lange einfordert) übermittelt worden, berichtete die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe).
Auch Änderung im Namensrecht
Statt bisher nur auf der Bezirkshauptmannschaft sollen Homosexuelle die Eingetragene Partnerschaft damit auch auf dem Standesamt abschließen können. Familienministerin Sophie Karmasin habe das mit ihren ÖVP-Kollegen, Innenminister Wolfgang Sobotka und Justizminister Wolfgang Brandstetter akkordiert, so die "Presse". Vor zwei Jahren war von ihr ein Runder Tisch in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Interessenvertretern der Homosexuellen initiiert worden - bereits damals wurde seitens der ÖVP Bereitschaft zu diesem Schritt signalisiert.
Bringen soll die Gesetzesnovelle auch eine Änderung beim Namensrecht: Künftig sollen Menschen in einer Eingetragenen Partnerschaft auch den Begriff "Familiennamen" verwenden dürfen. Bisher musste - etwa in Formularen - der Begriff in "Nachname" geändert werden, wodurch Betroffene Gefahr liefen, ein "Zwangsouting" zu erfahren.
Neuerungen ab 2017
In Kraft treten sollen die Neuerungen im Jänner 2017. Der Gesetzesvorschlag sei vom ÖVP-geführten Innenressort an das SPÖ-"Spiegelressort" von Verteidigungsminister Hans-Peter Doskozil übermittelt worden, hieß es aus dem Büro Karmasins gegenüber der APA. Mit einem Einspruch seitens der SPÖ rechnet Karmasin laut "Presse" nicht.
Keine Bewegung gibt es innerhalb der ÖVP hingegen beim Thema Homo-Ehe, die von der SPÖ seit langem eingefordert wird. "Die Ehe ist für Heterosexuelle reserviert. Die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle", erklärte Karmasin in der "Presse".