Frau (47) erschlagen

Horror-Mord im Prater während Freigang von Psychiatrie!

Ein 21-Jähriger muss sich am 7. Juli am Landesgericht wegen Mordes verantworten, weil er eine Bekannte (47) aus dem Drogenmilieu im Crack-Rausch im Prater erschlagen haben soll. Unfassbar: Zur Horror-Tat kam es, während der junge Türke fünf Stunden Freigang von der Psychiatrie hatte!

Wien. Touristen, die eine gegenüberliegende Wohnung in der Appartement-Anlage im Grünen Prater angemietet hatten, hatten die Polizei verständigt, weil sie eine lautstarke Auseinandersetzung am Gang mitbekommen hatten und durch den Türspion beobachten mussten, wie der angeklagte N.A. (Name der Red. bekannt) eine über und über tätowierte Frau mit Glatze zu Boden schlug und in die Wohnung zurückschleifte.

Als Polizeibeamte am Abend des 18. Februar 2025 vor Ort eintrafen, kam für die 47-jährige Niederösterreicherin bereits jede Hilfe zu spät. Auf das Klopfen der Polizisten hin öffnete der 21-Jährige blutverschmiert die Wohnungstür. Am Boden lag die Leiche der Frau. Der Bursche ließ sich widerstandslos festnehmen und behauptete zunächst, er habe sich gegen Angriffe der Frau nur gewehrt - eine absurde Behauptung, zumal mehrere Nachbarn und Anrainer verzweifelte Hilferufe einer Frau, die um ihr Leben kämpfte, gehört hatten. Laut Anklage soll ihr der Angreifer wiederholt Faustschläge und Fußtritte versetzt haben, wobei das Opfer zahlreiche Frakturen im Schädel- und Gesichtsbereich erlitt. Die Frau verstarb infolge eines schweren Gesichtsschädeltraumas.

Sex- und Crack-Date in Apartment eskalierte völlig

Brisant an dem Ganzen: Der Angeklagte war an sich in einem psychiatrischen Krankenhaus stationär aufgenommen, weil ihm seit längerem eine psychische Störung in Verbindung mit einer ausgeprägten Suchtmittelabhängigkeit zu schaffen gemacht haben dürfte. Am Tag der Tat hatte er aber von 12.00 bis 17.00 Uhr einen Ausgang bewilligt bekommen - von dem er nicht mehr zurückkehren sollte . . .

Stattdessen traf der Sohn einer türkischen Familie in Favoriten mit der Tattoo-Lady, die vom Alter her seine Mutter sein hätte können und die er 2022 auf einer psychiatrischen Abteilung kennengelernt hatte, wo die beiden behandelt wurden. Die zwei sollen danach zeitweilig ein intimes Verhältnis, aber keine fixe Beziehung unterhalten haben. Vor der Tat dürften sie gemeinsam Crack geraucht haben.

Zurechnungsfähig - trotzdem Fall für Unterbringung

Die Staatsanwaltschaft hat neben einer Verurteilung des jungen Mannes dessen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 StGB beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 21-Jährige laut APA im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, handelte aber unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung, als er auf seine Bekannte einprügelte. Wie in dem Gutachten ausgeführt wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass er in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung wieder eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird, falls keine haftbegleitende Therapie erfolgt. Eine solche ist im Maßnahmenvollzug gesetzlich gewährleistet.

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