Tod nach Mandel-OP

Innsbrucker Staatsanwaltschaft ermittelt

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Der Tod eines vierjährigen Buben nach einer Mandeloperation hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Man ermittle wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung gegen unbekannte Täter, bestätigte ein Sprecher. Das Kind war wenige Tage nach der Operation - am 18. Oktober - an den Folgen eines Blutsturzes gestorben. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) forderte indes die Universitätskliniken und die medizinischen Fachgesellschaften auf, die postoperative Beobachtungszeit in den Spitälern zu überprüfen.

Arzte sahen keine Risikofaktoren
Die Innsbrucker Uniklinik wies in Zusammenhang mit dem Tod des Buben jede Schuld von sich. Die Voruntersuchungen bei dem Vierjährigen hätten keinerlei Risikofaktoren gezeigt, hieß es in einer Aussendung. Auch der Gerinnungsstatus des Blutes habe keinen Hinweis auf eine Störung der Blutgerinnung gegeben.

Die Mutter sei vor der Operation umfassend über die Risiken des operativen Eingriffes aufgeklärt worden, ebenso habe man sie über richtiges Verhalten nach der Operation und vor allem bei Auftreten einer Blutung instruiert. Die Operation und der anschließende postoperative stationäre Aufenthalt des Kindes an der Klinik seien vollkommen unauffällig verlaufen, so dass die Entlassung nach den üblichen drei Tagen stationären Aufenthaltes erfolgen hätte können.

Operationsfehler wird ausgeschlossen
Der Obduktionsbericht weise ein "unauffälliges Operationsgebiet" aus. Die Todesursache sei bestätigt worden, demnach verstarb das Kind an den Spätfolgen des hohen Blutverlustes. Ein Operationsfehler sei ausgeschlossen, wurde erklärt.

Ärztekammer sieht "Schwachstelle im System"
Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Reiner Brettenthaler, regte in einer Pressemitteilung an, die Liegezeiten von Kindern nach Mandeloperationen zur Erhöhung der Sicherheit auszuweiten. Die tragische Häufung von Todesfällen bei Kindern in diesem Jahr sei ein "klarer Hinweis auf Schwachstellen im System". Er empfahl, die öffentlichen Finanzierungsbeiträge für solche Operationen anzupassen, damit die Spitäler nicht dazu gezwungen seien, Patienten zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu entlassen.

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