Selbstmord-Attentat

IS-Terrorist plante Anschlag auf Christkindl-Markt und Hauptbahnhof

Der Afghane soll sich für ein Selbstmordattentat zur Verfügung gestellt haben. 

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim Landesgericht gegen einen 21-jährigen Afghanen Anklage wegen mehrerer terroristischer Straftaten erhoben. Die Vorfälle ereigneten sich im Zeitraum 24.4.2023 bis zu seiner Festnahme am 1.12.2024 in Salzburg und an anderen Orten. Der Beschuldigte sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird dem jungen Afghanen terroristische Vereinigung, terroristische Straftaten, kriminelle Organisation sowie das Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.

Laut Anklage soll sich der heute 21-Jährige seit Februar 2023 in Österreich aufhalten und als sogenannter „Schläfer“ des IS auf Abruf für die Begehung terroristischer Straftaten – vor allem von Morden und Körperverletzungen – bereitgehalten haben.

Dabei soll er sich sowohl für die Verübung eines mit einer Schusswaffe sowie mit Sprengstoff durchzuführenden Selbstmordattentats, als auch für einen Terroranschlag mit Messer zur Verfügung gestellt haben.

Dafür soll der Angeklagte bereits Orte wie die Festung Hohensalzburg, den Salzburger Hauptbahnhof und den Christkindlmarkt am Salzburger Dom- und Residenzplatz ins Auge gefasst haben. Auch der Zeitpunkt rund um das Weihnachtsfest 2024 wäre schon gefasst gewesen. 

Weiters soll der Angeklagte am 21.11.2024 eine weitere, in Belgien wohnhafte, Person davon zu überzeugen versucht haben, im Iran ein Selbstmordattentat zu begehen. Zu diesem Zweck habe er dem Komplizen den Kontakt zu zumindest zwei IS-Mitgliedern vermittelt und sie dazu aufgefordert, gegenüber den IS-Anhängern die Bereitschaft, ein Selbstmordattentat mit Sprengstoff zu verüben, zu signalisieren.

Weil der Komplize vor der Ausreise in Belgien festgenommen werden konnte, blieb es glücklicherweise nur beim Versuch. 

Baupläne zur Herstellung von Sprengsätzen

Neben seinen Terror-Plänen soll der Afghane die Ideologie des IS unter anderem via Social Media-Kanäle verharmlost und verherrlicht haben. Aus dem Internet habe er sich weiters Anleitungen und Baupläne zur Herstellung improvisierter Sprengsätze verschafft.

Der Angeklagte ist bislang gerichtlich unbescholten und teilweise geständig. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts. Da er die ihm zur Last gelegten Taten teilweise vor Vollendung des 21. Lebensjahres verübt hat, wird am Landesgericht Salzburg vor einem Geschworenengericht für Jugendstrafsachen verhandelt. Ein Termin dafür wurde noch nicht festgelegt.

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