Gerichtsentscheid

Jonas (1) darf wieder zu seiner Mama

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Weil Oma Strafzettel nicht zahlte, nahm das Jugendamt Jonas seiner Mama weg.

Anwalt Roland Gabl nennt es „eine Watsche für das oberösterreichische Sozialressort“, für Mama Ann-Kathrin L. (18) hat die Gerechtigkeit gesiegt: Ihr Sohn Jonas (1) darf wieder zu ihr nach Steinerkirchen bei Wels zurück. Das hat das Landesgericht Lambach am Donnerstag entschieden. Richter Karl Sturmayr hat die „umgehende Rückführung in die Obhut der Kindesmutter“ angeordnet.

Wie berichtet, hatte das Jugendamt der 18-Jährigen den Buben im vergangenen Dezember abgenommen und bei einer Pflegefamilie untergebracht. Kuriose Begründung: Jonas’ Oma Heidi D. (53) hatte Strafen nach Verkehrsdelikten in der Höhe von 1.200 Euro nicht bezahlt. Deswegen drohte ihr Haft. Alleine sei die Mutter nicht fähig, sich um den Kleinen zu kümmern, befand die Behörde. Zu Unrecht, wie jetzt das Gericht feststellte. Es stützt sich dabei vor allem auf ein Gutachten des Linzer Kinderpsychiaters Werner Gerstl. Laut diesem sei eine Rückführung von Jonas in die „familiäre Geborgenheit der Ursprungsfamilie zu empfehlen“.

Das Gericht hat aber auch Ann-Kathrin L. Auflagen erteilt. Sie muss eine Familienbetreuung in Anspruch nehmen und regelmäßige Hausbesuche des Jugendamtes akzeptieren. Sollte die Oma ins Gefängnis müssen, könnten Mutter und Kind in speziellen Einrichtungen leben, heißt es im Gerichtsbeschluss.

„Unverzüglich heißt ja nicht erst in drei Tagen“
Schon am Donnerstag tauchten allerdings die ersten Probleme auf: Denn Jonas ist noch immer nicht bei seiner Familie. „Das Jugendamt rückt ihn nicht heraus“, sagt Anwalt Gabl. Er habe sich gestern vergeblich bemüht, das Kind zu bekommen. „Unverzüglich heißt schließlich nicht in drei Tagen“, kritisiert Gabl. Sollte Ann-Kathrin L. Jonas auch heute nicht bekommen, werde er einen Antrag bei Gericht stellen: „Dann muss eben der Gerichtsvollzieher das Kind abholen.“

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