Beim Öffnen des Geschäfts wurde eine Angestellte von massiver Glastüre getroffen.
Mit einer Überraschung startete Mittwoch am Bezirksgericht Traun der Prozess gegen eine Türenfirma und deren Geschäftsführer nach einem Glastürenunfall vergangenen Februar im Einkaufszentrum in Pasching.
Strafmaß
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von fahrlässiger Körperverletzung auf grobe Fahrlässigkeit erweitert. Da sich dadurch auch der Strafrahmen von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöhte und daher in die Zuständigkeit eines Landesgerichts fällt, wurde ein Unzuständigkeitsurteil ausgesprochen und die Verhandlung vertagt.
Baby
Die niederösterreichische Firma war angeklagt, weil die damals im fünften Monat schwangere Angestellte Aldina Z. (27) beim Öffnen des Geschäfts von einer sechs Meter hohen Glastüre getroffen und lebensgefährlich verletzt wurde. 3 Monate später brachte das Opfer ihr gesundes Baby Amina zur Welt.
Gutachten
Laut einem Gutachten waren „die Tragfähigkeit und Gebrauchsfähigkeit“ der Glaselemente sowie die Wartungsarbeiten nicht ausreichend gewesen.