Trotz Haftstrafe

Justiz ließ Pflegerin (44) weiter klauen

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Eine verurteilte Heimhilfe mogelte sich um die Haft und bestahl weiter ihre Patienten.

Eine Heimhelferin (44) wurde im Mai 2014 nach mehreren Diebstählen zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr Gefängnis verurteilt. Doch statt einzusitzen, ließ sie die Justiz munter weiter gewähren: 60 Schmuckstücke, Bargeld und Gold stahl sie ihren pflegebedürftigen Patienten und versetzte ihre Beute.

Das funktionierte so: Zunächst beantragte die 44-Jährige nach ihrer Verurteilung eine Fußfessel – abgelehnt. Dann erbat sie mehrfach erfolgreich Strafaufschub. Den nutzte sie, um ihre Strafregisterauszüge zu fälschen und sich als Pflegerin zu bewerben.

Über zwei Jahre ging das gut. Am Freitag stand sie im Straflandesgericht vor Richter Andreas Böhm: „Sind Sie berufstätig?“ fragte er. „Ja, als Heimhilfe“, antwortete die Angeklagte. Böhm konnte es kaum fassen. „Es war der Drang, dass man Geld braucht“, rechtfertigte sich die Pflegerin. Ihre Anwältin Astrid Wagner glaubt an Kleptomanie, beantragte ein Gutachten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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