WKStA hat den Vorwurf der Falschaussage gegen Kurz vorerst nicht fallen gelassen.
Wien. Nur etwas mehr als 12 Stunden hat es vergangene Woche gedauert, bis die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Auslieferungsbegehren gegen Sebastian Kurz gestellt hat – ÖSTERREICH liegt das Schreiben vor. Demnach plant die Justiz einen Doppelschlag.
Ibiza. Zuerst geht es um die Causa „Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss“: Obwohl Kurz nach fünfstündigem Verhör durch einen Richter am 3. September verkündet hatte, er habe alle Vorwürfe aufklären können, hat die WKStA auch seine Auslieferung in dieser Causa beantragt: Es wurde „von Amts wegen (…) ein Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Kurz wegen des Verdachts des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB (…) eingeleitet.“
Das heißt: Kurz droht weiterhin ein Strafantrag in der Causa und damit auch ein Strafprozess – mit einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren Haft.
In der Chat-Causa drohen bis zu 10 Jahre Haft
Auch in der Chat-Affäre um angeblich gefälschte Umfragen rückt die WKStA keinen Millimeter von den Anschuldigungen ab – gegen Kurz werde wegen Untreue mit einem Schaden von mehr als 300.000 Euro (Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft) sowie wegen Bestechlichkeit ermittelt – hier gilt dasselbe Strafmaß.
Da die Justiz gegen einen immunen Mandatar nicht ermitteln darf, musste die WKStA die Auslieferung beantragen. Die ist für den 17. November geplant – dann gehen die Ermittlungen weiter. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement – für ihn gilt die Unschuldsvermutung.