Es drohen bis zu 10 Jahre Haft

Justiz plant Doppel-Schlag gegen Kurz

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WKStA hat den Vorwurf der Falschaussage gegen Kurz vorerst nicht fallen gelassen. 

Wien. Nur etwas mehr als 12 Stunden hat es vergangene Woche gedauert, bis die Korruptionsstaats­anwaltschaft ein Auslieferungsbegehren gegen Sebastian Kurz gestellt hat – ÖSTERREICH liegt das Schreiben vor. Demnach plant die Justiz einen Doppelschlag.

Ibiza. Zuerst geht es um die Causa „Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss“: Obwohl Kurz nach fünfstündigem Verhör durch einen Richter am 3. September verkündet hatte, er habe alle Vorwürfe aufklären können, hat die WKStA auch seine Auslieferung in dieser Causa be­antragt: Es wurde „von Amts wegen (…) ein Ermittlungsverfahren ­gegen Sebastian Kurz wegen des Verdachts des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB (…) eingeleitet.“

Das heißt: Kurz droht weiterhin ein Strafantrag in der Causa und damit auch ein Strafprozess – mit einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren Haft.

In der Chat-Causa drohen bis zu 10 Jahre Haft

Auch in der Chat-Affäre um angeblich gefälschte Umfragen rückt die WKStA keinen Millimeter von den Anschuldigungen ab – gegen Kurz werde wegen Untreue mit ­einem Schaden von mehr als 300.000 Euro (Strafmaß bis zu zehn Jahre Haft) sowie wegen Bestechlichkeit ermittelt – hier gilt dasselbe Strafmaß.

Da die Justiz gegen einen immunen Mandatar nicht ermitteln darf, musste die WKStA die Auslieferung beantragen. Die ist für den 17. November geplant – dann gehen die Ermittlungen weiter. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement – für ihn gilt die Unschuldsvermutung. 

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