Wegen Gutheißung einer Straftat

Facebook-Kommentar zu Terroranschlag brachte Kärntner vor Gericht

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Wegen Gutheißung einer Straftat wurde 40-Jähriger zu Geld- und bedingter Haftstrafe verurteilt - Nicht rechtskräftig.

Klagenfurt. Ein 40-jähriger Kärntner hat sich am Donnerstag für einen Facebook-Kommentar am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Terroranschlag von Christchurch hatte ihn zu der Äußerung "Top ... weiter so" versehen mit sieben "Daumen hoch"-Emojis veranlasst. Richter Gerhard Pöllinger-Sorre verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze) und sechs Monaten bedingter Haft.
 
Der vorbestrafte Angeklagte gab unumwunden zu, den Kommentar gepostet zu haben. Er habe ein bisschen etwas getrunken gehabt, was aber keine Ausrede sein solle, und habe die Folgen nicht bedacht. "Das wird nicht mehr vorkommen", fragte der Richter. "Nein." Das Smartphone, mit dem der Arbeiter die Straftat begangen hatte, wurde vom Gericht konfisziert. Es wird vernichtet. Außerdem ordnete Pöllinger-Sorre auf Antrag der Staatsanwältin Gabriele Lutschounig Bewährungshilfe an.
 
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung dazu abgab, ist es noch nicht rechtskräftig.
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