Nicht rechtskräftig

Freundin attackiert: Haftstrafe für 19-jährigen Kärntner

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Vorbestrafter fasste vier Monate unbedingt aus - Nicht rechtskräftig 

Klagenfurt. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 19-jähriger Kärntner zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, über ein Jahr hinweg immer wieder seine Lebensgefährtin attackiert und sie dabei auch verletzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Der 19-Jährige ist bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. In seiner Einvernahme durch Richter Michael Schofnegger relativierte er zuerst seine Tat: Nur drei, vier Mal habe es "gegenseitige Schupfereien" gegeben, es seien Streitereien gewesen, wie sie in jeder Beziehung vorkommen würden. Schofnegger konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit Drohungen, die er seiner Freundin über Snapchat geschickt hatte: Dabei hatte er ihr gedroht, dass er ihr "den Kopf einschlagen" werde, wenn sie sich nicht entschuldigen würde. "Sie haben auch angekündigt, dass Sie ein gemeinsames Sexvideo veröffentlichen werden. Das ist ein Wahnsinn, allein dafür können Sie ein Jahr sitzen gehen", herrschte der Richter den 19-Jährigen an. "Ich habe das aber nicht veröffentlicht", rechtfertigte sich der junge Mann. "Wenn Sie das gemacht hätten, dann könnten Sie drei Jahre sitzen gehen", gab Schofnegger zurück.
 
Die Freundin des Mannes hätte am Montag als Zeugin einvernommen werden sollen, sie kam aber nicht zum Prozess, weshalb die Verhandlung unterbrochen wurde. Nach der Pause legte der 19-Jährige schließlich ein Geständnis ab. Hintergrund der Tätlichkeiten sei Eifersucht gewesen. Die Bewährungshelferin, die den 19-Jährigen betreut, sagte, dass er ein "massives Problem mit seiner Impulskontrolle" habe: "Was ihm aber zugutezuhalten ist, ist, dass er sich freiwillig zu einem Anti-Gewalttraining angemeldet hat."
 
In seiner Urteilsbegründung verwies Schofnegger auf den Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft und auf das Vorleben des Mannes: "Da kann man gar nicht mehr anders als eine unbedingte Haftstrafe zu verhängen." Und: "Wenn jetzt noch eine Kleinigkeit ist, sind Sie sofort in U-Haft." Der 19-Jährige, der seit seiner letzten Verurteilung eine Arbeitsstelle gefunden hat, kündigte an, eine elektronische Fußfessel beantragen zu wollen.
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