Mittels einer einstweiligen Verfügung hat ein Kärntner Gericht einem kleinen Hund das Pinkeln verboten.
Kleines Geschäft, große Folgen: Der Villacher Bezirksrichter Gernot Rader hat dem herzigen Hund DiJay per einstweiliger Verfügung verboten, gegen seine liebste Hausmauer zu pinkeln. Hintergrund des skurrilen Urteils ist ein Nachbarschaftsstreit: Weil der Vierbeiner von Sylvia B. (35) auf Spaziergängen immer gleich das Bein hob, stank das Resultat bald zum Himmel. Und Nachbar Edgar L. wurde so böse, dass er DiJays Frauchen einmal sogar körperlich attackierte. Um Frieden zu stiften, entschied Richter Rader jetzt: Sylvia B. und ihr Hund müssen künftig einen Bogen um das Nachbarhaus machen. Allerdings führt der Umweg auf die Straße - und dort hat die Frau Angst vor dem Verkehr. Polizeijurist Manfred Abwerzger zeigt Verständnis dafür: „Laut StVO, Paragraf 76, ist der Gehweg zu benutzen.“