Ein Kärntner Unternehmer, der Steuern im großen Stil hinterzog, wurde verurteilt.
Ein 57 Jahre alter Unternehmer aus Oberkärnten ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der Mann hatte mehr als 584.000 Euro an Umsatz- und Kapitalertragssteuern nicht abgeführt. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl legte er ein Geständnis ab, er erhielt knapp 336.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr bedingte Haft.
Steuerschuld durch Privatentnahmen in Millionenhöhe
Privatentnahmen in Millionenhöhe hätten zur Steuerschuld geführt, erklärte Staatsanwältin Daniela Zupanc. Der Mann wurde bereits wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, er hatte Gelder zwischen seinen zahlreichen Firmen so oft hin und her geschoben, bis niemand mehr einen Überblick hatte, so die Anklage. Die meisten seiner Firmen sind inzwischen pleite, die letzte Insolvenz eines Bauträgers war erst vor einigen Wochen beantragt worden, die Schulden übersteigen hier die Zehn-Millionen-Grenze. Zwei seiner Unternehmen waren wegen der Verbandsverantwortlichkeit ebenfalls angeklagt, hier dürfte aber nichts mehr zu holen sein, eine der beiden Firmen ist insolvent, bei der anderen steht die Eröffnung des Konkursverfahrens unmittelbar bevor.
Privatentnahmen in Ankauf privater Immobilien gesteckt
Die Privatentnahmen verwendete der 57-Jährige, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dazu wurde auch Geld in den Ankauf privater Immobilien gesteckt, wie er vor Richter Liebhauser-Karl zugab. Dieser fragte ihn auch, ob er das aus den Firmen gezogene Geld irgendwo "gebunkert" hätte, was der Angeklagte bestritt. Er lebe vom Existenzminimum und habe ebenfalls Insolvenz beantragt, meinte er.
335.900 Euro Geldstrafe und ein Jahr Haft bedingt
Der gescheiterte Unternehmer wurde schließlich zu 335.900 Euro Geldstrafe verurteilt, kann er diese nicht bezahlen, muss er acht Monate absitzen. Dazu gab es ein Jahr Haft bedingt und die Verpflichtung, die 584.300 Euro an nicht bezahlten Steuern dem Finanzamt binnen eines Jahres zu überweisen. Im Betrugsprozess hatte er drei Jahre Haft erhalten, eines davon unbedingt. Der Unternehmer nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.