Kärnten

Lehrer wegen Kinderpornos verurteilt

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Laut Verteidiger befinden sich auf "fast jedem Computer" Kinderpornobilder.

Ein 44 Jahre alter Berufsschullehrer aus Kärnten ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Er bekam 4.800 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze) und acht Monate bedingte Haft. Der Verteidiger kündigte Berufung gegen den Schuldspruch und die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Berufung
"Wir warten das schriftliche Urteil ab, bereiten aber inzwischen schon die dienstrechtlichen Konsequenzen vor", sagte Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger nach Verhandlungsende auf Anfrage der APA. Das Dienstverhältnis des Vertragslehrers werde mit Vorliegen des Urteils beendet. Altersberger: "Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung."

Im Prozess am Vormittag hatte der Angeklagte einmal mehr - der Prozess läuft schon seit über einem Jahr - seine Unschuld beteuert. Auf seinem Computer und auf weiteren Datenträgern wurden Unmengen pornografischen Materials gefunden. Kinderpornografische Bilder habe er sofort gelöscht, wenn sie ihm auffielen, sagte der Lehrer.

Staatsanwalt Christian Pirker sprach von "aktivem, bewussten Vorgehen", das sich anhand der Speicherpfade belegen lasse. Zur Anklage gebracht wurden rund 500 Dokumente. "Der Angeklagte hat wissentlich auf derartiges Material zugegriffen", so Pirker.

Verteidiger Philipp Tschernitz forderte einen Freispruch. 100 bis 200 Bilder in der über 300.000 Dokumente umfassenden Sammlung des Angeklagten seien kinderpornografisch. Das sei ein "Kollateralschaden", keine Tendenz seines Mandanten in eine kriminelle Richtung ersichtlich. "Auf fast jedem Computer befinden sich ein, zwei Kinderpornobilder", sagte der Anwalt. Auf ganz normalen Pornoseiten passiere es, dass Kinderpornos dazwischenrutschen oder sich neue Fenster öffnen. "Will das Gericht das Internetsurfen verbieten?"

   Richter Gerhard Pöllinger berief sich in der Urteilsbegründung auf einen Sachverständigen, der "ganz unzweideutig eine Zielrichtung in den unmündigen Bereich" festgestellt habe. Für den Richter sprach auch die "Dichte des vorgefundenen Materials" für einen Schuldspruch.
 

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