Ohne Anmeldung kann es teuer werden: Es drohen Strafen bis zu 3.630 Euro.
Ab sofort können in Klagenfurt wieder Osterfeuer angemeldet werden. Die traditionellen Brauchtumsfeuer werden üblicherweise in der Nacht vor Ostersonntag entzündet. Heuer fällt Ostern auf den 5. April. Spätestens vier Tage vor dem Entzünden muss die Anmeldung bei der Stadt erfolgen.
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Die notwendigen Formulare stehen auf der Website der Stadt sowie der Berufsfeuerwehr bereit. Sie können online, per Post, per E-Mail oder persönlich beim Bürgerservice abgegeben werden. Vor der Genehmigung wird der Osterhaufen von der Berufsfeuerwehr überprüft. Für die Besichtigung fallen Kosten von 19,40 Euro an.
Ohne Genehmigung drohen saftige Geldstrafen
Laut Oswald Murisciano von der Brandverhütungsstelle des Landesfeuerwehrverband Kärnten ist das Verbrennen grundsätzlich durch die Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung geregelt. Für Brauchtumsfeuer gibt es jedoch eine Ausnahme, sofern eine Bewilligung eingeholt wird.
Wer ein Osterfeuer ohne Genehmigung entzündet, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 3.630 Euro rechnen. Zudem gilt ein Mindestabstand von 50 Metern zu Gebäuden. Verbrannt werden darf ausschließlich biogenes Material wie unbehandeltes Holz oder Stroh.