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Prozess

Kärntner missbrauchte Tochter

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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter ist ein 39-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Laut Anklage hatte sich der Arbeiter 1997 und 1998 sowie im Frühjahr 2006 mehrfach an seiner heute 14-jährige Tochter vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon als Fünfjährige Opfer
Bereits in den Jahren 1997 und 1998 habe der Arbeiter - er lebte schon damals von der Kindesmutter getrennt - seine damals fünfjährige Tochter "gelegentlich am Wochenende besucht" und dabei missbraucht, führte Staatsanwältin Sandra Agnoli aus. Nach Auffliegen der Übergriffe sei jeglicher Kontakt abgebrochen worden.

Trotzdem zum Vater gezogen
Doch Ende 2005 habe das Mädchen " mit der Mutter Probleme" bekommen und wollte zum Vater ziehen, erläuterte die Anklägerin. Nach Verlauf eines Probemonats sei das Mädchen " dauerhaft" beim Vater eingezogen, sagte Agnoli. Wenig später hätten die sexuellen Übergriffe des Angeklagten wieder begonnen, bald sei es " nahezu jede Nacht" dazu gekommen. "Die Tochter hat es erduldet, weil der Vater es verlangte", meinte Agnoli. Dazu habe er die zu dem Zeitpunkt 13-Jährige mit dem Argument eingeschüchtert, bei Bekannt werden der Vorfälle ins Gefängnis zu müssen.

Dreieinhalb Jahre Haft
"Ich wollte ein normales Leben führen, ich weiß nicht, was mich geritten hat", erklärte der Angeklagte. "Dass Sie das Leben ihrer Tochter im Wesentlichen zerstört haben, ist Ihnen klar?", fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. " Ja, ich weiß, dass es nicht richtig ist", murmelte der Kärntner, der sich in allen Punkten geständig zeigte. Nach kurzer Beratung kam der Schöffensenat zu dem Urteil von dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Der Angeklagte nahm an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. In seinem Schlussplädoyer ließ es sich der Richter nicht nehmen, seine Verwunderung über die Mutter des Missbrauchs-Opfers zu äußern. Immerhin hatte die Frau von den Missbräuchen ihrer Tochter gewusst und das Mädchen trotzdem zum Vater ziehen lassen.

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