Prozess

Kärntnerin legte Feuer bei Nachbarin

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44-Jährige zu Geld- und bedingter Haftstrafe verurteilt.

Eine 44-jährige Kärntnerin ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt der versuchten Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verurteilte sie zu 960 Euro Geldstrafe und 16 Monaten bedingter Haft. Die Frau hatte im Vorjahr aus Eifersucht in der Wohnung einer Nachbarin ein Feuer gelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte war geständig und beteuerte, wie leid ihr alles tue. Ihr damaliger Freund habe bei einem geselligen Zusammensein in einer anderen Wohnung des Mehrparteienhauses plötzlich einen BH der Nachbarin hervorgeholt. Wut und Eifersucht trieben sie daraufhin dazu, in die Wohnung der betreffenden Nachbarin zu gehen, den Herd anzuschalten und ein Geschirrtuch auf die Platten zu legen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte der 44-Jährigen eine Intelligenzminderung, aufgrund derer auch die Impulskontrolle leide. Der Gutachter, der den Brand untersucht hatte, sagte, es hätte durchaus das gesamte Mehrparteienhaus niederbrennen können.

Tatsächlich löschte die Nachbarin das Feuer selbst. Sie war in ihre Wohnung zurückgekommen und hatte die Brandmelder gehört. In der verrauchten Küche entdeckte sie den brennenden Baumwollfetzen, warf ihn mit einem Messer ins Waschbecken und drehte den Wasserhahn auf. So verhinderte sie Schlimmeres.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Barbara Baum ordnete Bewährungshilfe für die unter Sachwalterschaft lebende Frau an. Diese nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sarah Katschnig gab keine Erklärung ab.

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