Aus Rücksicht gegenüber Familie

Keyl zieht Verwaltungsrichter-Bewerbung zurück

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Mag. Hubert Keyl zieht seine Bewerbung für das Bundesverwaltungsgericht zurück.

Nach tagelanger Kritik am von der Bundesregierung designierten Bundesverwaltungsrichter Hubert Keyl zieht dieser nun seine Bewerbung für den Posten zurück. Er handle ausschließlich zum Schutze seiner Familie, erklärte er am Montag in einer Aussendung. Seine Position gegen die Seligsprechung des von den Nazis hingerichteten Franz Jägerstätter relativierte er.

Keyl meinte, er könne seiner Familie die für ihn "vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd" nicht mehr zumuten.
 

„Aus Rücksicht gegenüber meiner Familie ziehe ich meine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück“, sagt  Mag. Hubert Keyl heute in einer Stellungnahme. Keyl betont, dass er die, trotz eines erfolgreich absolvierten, unabhängigen Auswahlverfahrens und einer Prüfung durch die Bundesregierung, in den letzten Tagen für ihn vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd seiner Familie nicht mehr zumuten könne. „Als in Online-Foren die Namen und Arbeitsstellen meiner Töchter veröffentlicht wurden, war jede Grenze überschritten. Ich nehme meine Verantwortung gegenüber meiner Familie wahr.“

Zum Schutz der Familie

Bezüglich seines über zehn Jahre alten Kommentars zur Causa Jägerstätter meint Keyl, dass sich hier nicht nur die Rechtslage geändert habe, sondern auch seine persönliche Meinung. „Ich würde diesen Artikel heute nicht mehr so veröffentlichen.“ Mag. Keyl bedankt sich bei den zahlreichen Unterstützern der letzten Tage und stellt erneut klar, dass er ausschließlich zum Schutze seiner Familie handle. „Ich habe im Interesse der Sicherheit meiner Kinder und meiner Frau zu handeln. Hier treten persönliche Interessen in den Hintergrund. Ich ersuche alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien, künftig die Privatsphäre meiner Familie zu achten.“

Nachträgliches Lob des Gerichts für Keyl

Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat die Nominierung von Hubert Keyl am Montag im Nachhinein verteidigt. In einer Aussendung ist von dessen fachlich fundierter und positiver Arbeitsleistung die Rede, von der man sich täglich überzeugen habe können. Sein Verzicht auf das Amt des Richters sei zu respektieren.
 
Betont wird in der Aussendung, dass sich der Personalsenat bei der Nominierung der Richterkandidaten sowohl an den persönlichen Fähigkeiten als auch an den beruflichen Laufbahnen und Erfahrungen der Richter orientiere. Auf dieser Grundlage werde dann ein Vorschlag an den Justizminister übermittelt.
 

Wollte Van der Bellen Keyl ohnehin ablehnen?

Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Bundesverwaltungsrichter Hubert Keyl kam mit der Rücknahme seiner Bewerbung offenbar der Ablehnung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zuvor. Nach APA-Informationen hatte das Staatsoberhaupt am Wochenende höchsten Regierungskreisen klar gemacht, dass er einer Bestellung des umstrittenen Freiheitlichen nicht zustimmen wird.

Der Bundespräsident muss Bestellungen von Bundesverwaltungsrichtern absegnen. Die Regierung hatte Keyl und eine Reihe weiterer Kandidaten vergangenen Woche auf Basis von Nominierungen des zuständigen Personalsenats für die Richterposten vorgeschlagen.

Ansehen Österreichs wäre gefährdet

Tatsächlich dürfte über das Wochenende der Druck gegen die Bestellung vor allem aus Kirchenkreisen sowie aus ÖVP-geführten Bundesländern gestiegen sein. Eine Bestellung Keyls würde dem Ansehen Österreichs in der Welt schaden, die Rehabilitierung des Widerstands gegen den Nationalsozialismus sei ein Fundament der Republik, die Diskreditierung Jägerstätters stelle hingegen eine Kriminalisierung dieses Widerstands dar, damit würde eine Grenze überschritten, so die wesentlichen Kritikpunkte an der geplanten Bestellung.

Der Bundespräsident avisierte den Regierungsspitzen dem Vernehmen nach sein Veto, falls die Bewerbung nicht zurückgezogen wird. Die Präsidentschaftskanzlei wollte die Causa am Montag allerdings nicht offiziell kommentieren.

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