Im Prozess am Wiener Landesgericht hat man ein Urteil gefällt.
Eine 38-Jährige, die Anfang Jänner ihr Baby in einem Spital getötet hatte, ist am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Mutter war während der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung unzurechnungsunfähig gewesen.
Öffentlichkeit wurde verbannt
Die Öffentlichkeit war noch vor dem Vortrag der Staatsanwältin auf Antrag des Verteidigers Gregor Winkelmayr ausgeschlossen worden, da im Verfahren der höchstpersönliche Lebensbereich der Frau erörtert wurde. Dies betraf im Besonderen deren sexuellen Missbrauch in der Kindheit.
Die Frau hatte ihren Schwiegervater, einen Ex-Diplomaten, verdächtigt, rund um Weihnachten ihre vierjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Sie war daraufhin mit ihren beiden Kindern in einem Wiener Spital aufgenommen worden. Der acht Monate alte Bub wurde dort am 3. Jänner von seiner Mutter erstickt. Das Mädchen überlebte einen entsprechenden Versuch. Danach wollte die Frau vergeblich Suizid begehen, wurde inhaftiert und in eine psychiatrische Abteilung gebracht.
Verfahren gegen Schwiegervater vom Tisch
Der Schwiegervater war am Dreikönigswochenende festgenommen worden, obwohl er die Anschuldigung des Kindesmissbrauchs vehement zurückwies. Am 1. Februar wurde er entlassen, mittlerweile ist das Verfahren gegen ihn eingestellt. Rudolf Mayer, der Anwalt des zu Unrecht Beschuldigten, berichtete im Vorfeld des Prozesses, dass sein Mandant damit zu kämpfen hat, dass nach derartigen Vorwürfen "immer etwas hängen bleibt". "Viel Ärger ist aber für ihn, dass sein Enkelsohn hat sterben müssen."
Der Auslöser der Tragödie sei in der Jugend der Frau zu suchen, die sexuell missbraucht worden war. "Sie hat aber nie eine Traumatherapie gemacht und das nicht verarbeitet", sagte Mayer. Die 37-Jährige habe in völlig harmlose Ereignisse bzw. Erzählungen der Kleinen - etwa, dass sie mit dem Großvater Palatschinken gerollt hat - einen Missbrauch hineininterpretiert. Danach hat die Mutter das Kind immer und immer wieder suggestiv ausgefragt. Mit zahlreichen Gutachten und Ausschöpfung aller Beweismittel habe die Polizei nach der Tragödie einen Missbrauch eindeutig ausschließen können.
Geschworene fielen Entscheidung
Die Geschworenen bejahten nach relativ kurzer Beratung die Hauptfragen einstimmig, wonach die Frau ihren Sohn getötet und Selbiges bei der Tochter versucht hat. Allerdings war sie nach ihrer ebenfalls einstimmigen Entscheidung zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Laut dem psychiatrischen Gutachten litt sie unter einer akuten Belastungsreaktion sowie einer depressiv-psychotischen Episode im Rahmen einer schizoaffektiven Störung.
Die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter verwies auf die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, weshalb man die Einweisung nicht bedingt aussprechen konnte. Erst nach längerer Suche sei ein wirksames Medikament gefunden worden, auf das die 38-Jährige nun eingestellt werden muss. "Solange das nicht ganz fixiert ist und das Umfeld geklärt ist, müsse sie stationär behandelt werden", sagte Brandstetter. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft nahmen die Entscheidung an.