Startpaket-Gebühr

Klage gegen Fitnessstudio: Kunden bekommen Geld zurück

Nach einer Klage der Arbeiterkammer musste die Fitnesscenterkette HappyFit tausenden Kunden Geld zurückzahlen - wegen unzulässiger Startpaket-Gebühren.

Rund 6.900 Fitness-Fans erhielten Geld zurück, nachdem die Arbeiterkammer (AK) gegen die Fitnesscenterkette HappyFit eine Klage eingebracht hatte. Hintergrund war ein verpflichtendes Startpaket, das bei Vertragsabschluss einmalig mit 59,99 Euro, ermäßigt 29,99 Euro, verrechnet wurde, wie es in der Aussendung der AK heißt. 

Startpaket immer verrechnet

Das Paket bestand aus einem Gutschein für ein Personaltraining, einer Trinkflasche, einem Handtuch und einem Schlüsselband. Verrechnet wurde es jedoch unabhängig davon, ob Kund:innen die Leistungen überhaupt nutzen wollten oder nicht.

OGH-Entscheidung brachte Wende

Die AK beurteilte die Gebühr als rechtswidrig, da es sich um einen fixen, unverhandelbaren Preisbestandteil handelte. Grundlage dafür waren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH), die Zusatzentgelte in Fitnessstudioverträgen in den vergangenen Jahren für unzulässig erklärten.

So viel bekommen Betroffene

Im Zuge der Klageeinbringung kam es zu einer Lösung: HappyFit refundierte rund 6.900 Kund:innen und Ex-Kund:innen insgesamt mehr als 155.000 Euro. Wer das Personaltraining nicht genutzt hatte, erhielt den gesamten Betrag retour, wer es in Anspruch nahm, bekam die Hälfte zurück. Die Rückzahlungsaktion ist abgeschlossen.

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