Patentstreit

Tiroler wehrt sich gegen "Griaß di"-Verbot

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Ötztaler will mit Anwalt gegen Wortmarkenschutz einer deutschen Firma vorgehen.

Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts, der Ötztaler Philipp Reindl, will sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel wehren. Er sei auf der Suche nach einem Anwalt, um den Wortmarkenschutz der deutschen Firma zu bekämpfen, kündigte er am Mittwoch an.

"Eigentlich hat das als Spaßgeschichte begonnen", erzählte der 30-jährige Tiroler. 2007 habe er im Internet ausprobieren wollen, wie ein Webshop funktioniere. Hauptberuflich betreibe er eine Werbeagentur. Ohne viel Werbung für seinen Shop zu machen, verkaufe er bisher "fünf bis sechs" T-Shirts in der Woche. Ob sich das durch das mediale Interesse jetzt ändere, könne er vorerst nicht abschätzen.

Gegen Schutz der unter anderem in Tirol gängigen Grußformel werde er sich nun auf jeden Fall vorgehen, sagte der Ötztaler. Mit einem Löschungsantrag wolle er sich zur Wehr setzen und hoffe, demnächst das umstrittene T-Shirt wieder ganz legal anbieten zu können.

Eine Firma aus Deutschland hatte sich den Gruß 2011 patentieren lassen. Für 900 Euro ist "Griaß di" somit eine geschützte Wortmarke und - vorerst - bis 2021 in deutscher Hand.

Unterstützung findet der Österreicher bei der Wirtschaftskammer. "Das Griaß di gehört uns Tirolern", so der Tiroler WK-Präsident Jürgen Bodenseer in einer Aussendung, der weitere Schritte in die Wege leiten will. "Die Löschung der Marke ist bereits über die Patentanwälte Torggler & Hofinger beantragt."

Anwalt glaubt an gute Chancen
Der Innsbrucker Patentanwalt Paul Torggler erklärte gegenüber dem ORF, dass die Marke nicht den abstrakten Begriff an sich, sondern nur im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen sei, schütze. Die Marke "Griaß di" sei in diesem Fall für Papierwaren, Bekleidungsstücke und noch andere Warenklassen geschützt. Würde die Grußformel beispielsweise auf Fahrrädern appliziert, würde der Markenschutz nicht gelten.

Torggler sah diesbezüglich auch die Chance gegeben, "Griaß di" wieder vom Markenschutz zu befreien. Immerhin gebe es seiner Aussage nach eine Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts über einen Markenschutz für "Bonsoir" (französisch "Guten Abend", Anm.), worin frühere Entscheidungen zu "Hallo", "Hey" oder "Ciao" und damit ähnlich wie "Griaß di" zitiert würden. "Ich glaube, wenn man die Marke 'Griaß di' anfechten würde mit einem Löschungsantrag, hätte man wegen mangelnder Unterscheidungskraft gute Erfolgsaussichten", sagte der Patentanwalt.

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