Rechnung über 5.666 Euro

Kunde wurde von Bordell geklagt

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Der Kunde soll „umfangreiche sexuelle Dienstleistungen“ erhalten haben.

Mit einem delikaten Streit ist das Bezirksgericht Oberndorf befasst worden: Ein Wiener Bordell klagte den Flachgauer auf Zahlung von 5.666 Euro. Er habe „umfangreiche sexuelle Dienstleistungen“ in Anspruch genommen und einige Flaschen Champagner getrunken, aber nur 3.000 Euro bezahlt.

Der Flachgauer fühlte sich nach seinem Besuch finanziell voll ausgenützt. Erstens habe er bei Weitem nicht so viel Champagner getrunken. Zweitens reichten seine körperlichen Fähigkeiten nicht aus, um vier Stunden mit fünf verschiedenen Prostituierten zubringen zu können, wie die Bordellbetreiberin behauptet habe. Und die hohen Getränkepreise würden den Tatbestand der „Wucherei“ erfüllen, so der Flachgauer in dem Zivilrechtsstreit.

Vergleich. Die Streitparteien haben nun einen bedingten Vergleich geschlossen. Der Flachgauer zahlt weitere 2.500 Euro, übernimmt die Verfahrenskosten. Noch ist der Vergleich nicht wirksam, bis nächsten Mittwoch kann widerrufen werden.

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