Am Landesgericht Wiener Neustadt gestartet ist am Dienstag der Prozess gegen einen 28-jährige Rumänen, der sein Nachbarin und "Leihoma" auf furchtbare Weise umgebracht haben soll. Der Mann leugnet alles. Doch DNA-Spuren belasten ihn schwer.
NÖ. Der grausame Mord an der pensionierten Friseurin Margit G. ereignet sich im Februar in der Kurstadt Baden bei Wien: Der Beschuldigte - ein Ex-Opernball-Security - soll die Pensionistin laut Staatsanwaltschaft "auf brutalste Art und Weise ermordet" haben. Das Opfer erlitt "17 massivste Schläge gegen den Kopf", sagte der Vertreter der Anklagebehörde.
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Der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, soll sich laut Anklage mit der Tatwaffe - vermutlich mit einem Schlosserhammer - in der Nacht auf den 10. Februar 2025 zur Wohnung der 81-Jährigen begeben haben. Nachdem die Seniorin die Tür geöffnet hatte, soll ihr der Beschuldigte noch im Eingangsbereich den "ersten ganz massiven Schlag" gegen den Schädel versetzt haben. Das Opfer stürzte und blieb in Bauchlage auf dem Boden liegen.
Während das Opfer versucht habe, sich verzweifelt in einer Nische zu verkriechen, soll sie der 28-Jährige an den Beinen gepackt, zu sich gezogen und ihr zumindest weitere 16 Schläge mit dem Hammer gegen den Kopf versetzt haben, so der Staatsanwalt. Anschließend soll der Mann seine Hände und die Tatwaffe in einem Waschbecken in der Küche gewaschen, sich in einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben der Leiche platziert haben, bevor er die Wohnung verließ.
Staatsanwalt vermutet "Erbschleicherei" als Motiv
Der Beschuldigte hat laut Staatsanwalt "eine Vielzahl an Spuren hinterlassen", etwa DNA-Spuren an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel sowie Schuhabdrücke am Boden in der Wohnung. Zudem wurden Haare von der Katze des Angeklagten an der Toten gefunden. Der 28-Jährige wurde auf Basis von Ermittlungen und Spurenauswertungen am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen.
"Ein finanzielles Motiv erscheint sehr naheliegend", meinte der Staatsanwalt. Der 28-Jährige habe die Seniorin, die keine Nachkommen hatte, "bis November 2024 regelmäßig besucht und Zeit mit ihr verbracht", er habe "großes Interesse an ihrer Eigentumswohnung in bester Lage" gehabt. Der Angeklagte "ist aus meiner Sicht ein Erbschleicher", die Pensionistin habe das durchschaut und nicht mitgespielt, "das war letzten Endes ihr Todesurteil", sagte der Staatsanwalt.
"Unschuldig" - Verteidigung ortet lediglich Indizien
Rudolf Mayer, der den Angeklagten gemeinsam mit Nikolaus Rast verteidigt, sah lediglich Indizien, aber keine Beweise. Der Jurist verwies auf ein IT-Sachverständigengutachten, wonach sein Mandant in der betroffenen Nacht u.a. mit einer Freundin telefoniert sowie Handy-Apps und soziale Medien genutzt hatte. Ein Mörder suche eher schnell das Weite, erklärte Mayer. Weiters hielt er fest, dass DNA-Spuren auch über weitere Personen übertragen werden könnten - etwa über die Mutter des Angeklagten bei einem Besuch bei der 81-Jährigen. Zudem würden die Schuhprofile nicht übereinstimmen, eine Untersuchung der zwei gefundenen Katzenhaare sei noch im Laufen.
"Ich bin hier, weil ich das alles aufklären möchte", betonte der Angeklagte. Er sitze "seit neun Monaten unschuldig im Gefängnis". Die 81-Jährige sei "eine geliebte Person, wie meine eigene Oma" gewesen, erklärte er. Ihr Tod sei ihm "sehr nahe gegangen".
Die Geschworenenverhandlung ist für zwei Tage anberaumt. Der zweite Termin ist für 25. November geplant.