Korneuburg

Lebenslange Haft für Mord an Lebensgefährtin

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52-Jähriger erstach Partnerin aus Eifersucht  - Urteil nicht rechtskräftig

Eine lebenslange Freiheitsstrafe haben Geschworene in Korneuburg am Freitag über einen 52-Jährigen verhängt, der Ende Oktober 2015 - wie er eingestand - in einem Abbruchhaus in Himberg seine Lebensgefährtin (46) nach einem Streit aus Eifersucht erstochen hatte. Das Urteil war einstimmig, ist aber nicht rechtskräftig: die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Klare Beweislage

Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn. Zudem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte. Und zum Geständnis in der Verhandlung heute meinte Hohenecker: "Reue schaut anders aus." Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden.
 

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