Die Patientinnen und Patienten des Traumazentrums Wien-Brigittenau sollen in der kommenden Woche über allfällige Verschiebungen ihrer Termine bzw. über Ersatztermine informiert werden.
An dem Runden Tisch nahmen neben der AUVA der Wiener Gesundheitsverbund, vertreten durch seine Generaldirektorin Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, und die MedUni Wien mit Vizerektor Oswald Wagner teil. "Mit der tatkräftigen Unterstützung von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker liegt nun ein Plan für die weitere Vorgangsweise vor", so die AUVA. Die Dislozierung der Stationen sei aufgrund des nicht mehr ausreichenden Brandschutzes am Standort Brigittenau notwendig geworden, betonte die Unfallversicherungsanstalt erneut.
Übergangslösung bis 2025
Die Überbrückungslösung gelte bis zur Wiederaufnahme des Betriebes in der Brigittenau zunächst in einer Übergangslösung, die bis Anfang 2025 hergestellt sein solle. Weitere Details nannte die AUVA zunächst nicht. Kölldorfer-Leitgeb sagte: "Ich freue mich über den nun eingeschlagenen Weg, der vor allem eines sichert: die Versorgung aller Patientinnen und Patienten in der Qualität, die sie sich zu Recht erwarten dürfen." Herwig Wetzlinger, Generaldirektorin-Stv. des Wiener Gesundheitsverbundes und Direktor des AKH versicherte: "Wir begrüßen die Einigung im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten und werden für die Übergangsphase die entsprechenden räumlichen Kapazitäten in höchster Qualität zur Verfügung stellen."
Die Wiener Pflege- und Patientinnenanwaltschaft und der Patientenombudsmann hatten am Mittwoch die AUVA kritisiert, denn entgegen deren Zusagen könne derzeit nämlich von keiner - wenn auch nur kurzfristigen - Aufrechterhaltung eines "Normalbetriebs" im UKH Lorenz Böhler die Rede sein. Es gebe Operationsabsagen ohne neue Terminnennung. Folgeoperationen wie etwa eine Plattenentfernung würden vom Traumazentrum Meidling abgelehnt, auch andere Spitäler in Wien weigerten sich aktuell, die entsprechenden Behandlungen fortzusetzen. Der Wiener Pflege- und Patientinnenanwalt Gerhard Jelinek ortete infolge eine "massive Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch bedingt durch das katastrophale Kommunikationsverhalten der AUVA".
Organisationsverschulden seitens der AUVA
Ähnlich argumentierte auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber, der durch die plötzliche und unerwartete Schließung des UKH Lorenz Böhler eine "fatale Minderversorgung von Patientinnen und Patienten in Wien" sah. Aus seiner Sicht stelle die aktuelle Situation ein Organisationsverschulden seitens der AUVA dar, womit Patientinnen und Patienten, deren Behandlung sich verzögert, berechtigt seien, Schadenersatzansprüche, also Schmerzengeld, allenfalls Behandlungskosten in Privatspitälern etc., gegen den Spitalsträger, also die AUVA, geltend zu machen, wie er am Mittwoch betonte.
Gemeinsam wurde von der AUVA gefordert, dass Patientinnen und Patienten, die bereits Behandlungszusagen, wie Operationszusagen und Ähnliches, erhalten haben, proaktiv informiert werden, ob die Termine nun aufrecht bleiben, und falls nicht, wann, wo und durch wen die Behandlung fortgesetzt werde.