Steiermark

Mädchen (8) klagt Bub (8) und gewinnt

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Streit in Schule. Nach zwei Jahren muss Schüler jetzt 800 Euro Strafe zahlen.

Kleine Ursache, große Wirkung
Seit 2008 sorgte ein skurril anmutender Rechtsstreit für Schlagzeilen. Der Auslöser: Philipp (8 Jahre, Name v. d. Red. geändert) hatte im Garten eines Kinderhorts südlich von Graz bei einem Zwist mit anderen Kindern einen veritablen Wutanfall.

Anstatt zu Worten griff der Bub zu einem faustgroßen Stein und schleuderte ihn der gleichaltrigen Tamara aus drei Meter Entfernung mitten auf die Nase. Die Folge waren Tränen, eine Narbe und schließlich eine Klage unter Minderjährigen. Eine Achtjährige bringt einen Achtjährigen vor Gericht – ein wohl einmaliger Fall in Österreich.

Götz-Zitat
"Uns ist gar nichts anderes übrig geblieben, als zu klagen", sagt nun nach Abschluss des Verfahrens Anwalt Hannes Pichler. Er war von Tamaras Vater Norbert beauftragt worden, im Namen des Kindes Schmerzensgeld zu fordern. Allerdings reagierte Philipps Papa stur und beleidigend. Pichler: "Als ich ihn in der Causa anrief, hat er mir den Inhalt des Götz-Zitates nahegelegt und sich geweigert, die normale Vorgehensweise zu beschreiten."

Im Grunde wäre es sehr simpel gewesen, die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Bei ähnlichen Schmerzensgeldforderungen – die es aufgrund von Raufereien unter Kindern tagtäglich gibt – greift sofort die Haftpflicht der Eltern. Allerdings nur, wenn an die Versicherung Meldung gemacht wird. "Und das zu tun, hat sich der Vater des Buben standhaft geweigert", so Anwalt Pichler. "Wir mussten also zum Bezirksgericht gehen, um für meine Mandantin Schmerzensgeld zu bekommen."

Schock
Schließlich musste die Kanzlei sogar einen "Widerstreit-Sachwalter" beantragen, der den Part des sturen Verfahrensgegners übernahm. Der Sachwalter meldete dann den Vorfall endlich ordnungsgemäß bei der Haftpflichtversicherung – und prompt konnte das Verfahren abgeschlossen werden.

Tamara bekam bereits 800 Euro für Schock und Schmerzen. Papa Norbert: "Meiner Tochter geht es wieder gut. Sie besucht jetzt ein Gymnasium und sieht den Steinwerfer nicht mehr." Auch ihre Zukunft ist durch die kleine Narbe auf der Nase nicht verbaut. Anwalt Pichler: "Laut Gutachten sind ihre Heiratschancen nicht gemindert."

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