Nach der Festnahme eines 20-jährigen Schweden, der einem Wiener Teenie-Mädchen beim versuchten Suizid half bzw. sich daran ergötzte, wurde der Skandinavier an die Justiz überstellt. Die Behauptung, dass er auch sterben wollte, könnte auch eine Lüge sein. Dem Mann drohen bis zu fünf Jahren Haft.
Wien. Nach der Einvernahme des Schweden, der die unter 15-jährige Wienerin nach eigenen Angaben von sozialen Medien, also online schon vor längerem kennengelernt haben will und bei dem lebensbedrohlich verletzten Mädchen im Stiegenhaus eines Wohngebäudes angetroffen wurde, ist nicht klar, ob er tatsächlich ebenfalls lebensmüde oder ein sadistischer White-Tiger-Täter ist. Letztere gehören dem berüchtigten Online-Netzwerk 764 an, von wo aus in Chatgruppen labile Teenager manipuliert, erpresst und Minderjährige dazu gedrängt werden, sich selbst zu verletzen, Tiere zu quälen, extreme Gewaltakte zu begehen oder sich selbst etwas anzutun.
Der 20-Jährige weist an den Armen Schnittverletzungen auf, die vom eigenen misslungenen Suizid herrühren sollen - dabei kann es sich aber ebenso um die Folgen einer inszenierten Schutzbehauptung handeln.
Faktum ist: Der junge Mann war Anfang der Woche mit dem Flugzeug von Schweden nach Wien gekommen, danach seien die beiden (seinen Angaben zufolge) zwei Tage ziellos durch die Stadt gestreift, um schließlich in einem zufällig ausgewählten Wohngebäude im 3. Bezirk zu landen, wo es nur einer aufmerksamen Mieterin zu verdanken ist, dass die Polizei im allerletzten Moment einschreiten und den Teenie im Unterstufenalter vom Seil lösen konnte, das an ein Geländer im Stiegenhaus montiert worden war. Die beherzten Cops und die Berufsrettung konnten die Jugendliche reanimieren. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht und liegt im künstlichen Tiefschlaf, also im Spitalskoma, auf der Intensivstation eines Kinderspitals.
Der Schwede gab sofort zu, dass er das Seil für den Suizidversuch zur Verfügung gestellt habe. Das Mädchen habe dann aber selbstständig die Verzweiflungstat weiter durchgeführt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 20-Jährige am Donnerstag wegen des Verdachts der Mitwirkung an der versuchten Selbsttötung an die Justiz überstellt, wo die U-Haft beantragt werden wird. Laut § 78 StGB drohen dem Verdächtigen sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft.
Es gilt die Unschuldsvermutung.