Urteil

Mann erschlagen und angezündet: 17 Jahre

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Einstimmiger Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe - Nicht rechtskräftig.

Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren ist am Mittwoch nach zweitägiger Verhandlung im Wiener Straflandesgericht die 37-jährige Sarah K. verurteilt worden. Die acht Geschworenen erachteten es einstimmig als erwiesen an, dass sie in der Nacht auf den 10. Jänner 2012 in Wien-Favoriten ihren Ehemann Harald K. (56) mit 18 Axthieben erschlagen, mit einer Matratze, Textilien und Zeitschriften bedeckt und angezündet hatte, nachdem ihr Versuch gescheitert war, der Leiche in Kniehöhe die Unterschenkel abzutrennen.

Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie die herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit der Frau gewertet, die laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet. Erschwerend waren demgegenüber "die Kaltblütigkeit und die grausame Tatbegehung", wie der vorsitzende Richter Andreas Böhm sagte.

Böhm verwies darauf, dass der Gerichtsmediziner an der Leiche fünf verschiedene Abwehrverletzungen gezählt hatte: "Der Mann hat das mitbekommen. Der hat um sein Leben gekämpft."

Die Bilder zur Urteils-Verkündung

Der Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe ist nicht rechtskräftig. Sarah K. erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Andrea Kain gab vorerst keine Erklärung ab.

Die gebürtige Ghanaerin, die 2001 nach Österreich geflüchtet war und 2003 den Straßenbahner geheiratet hatte, der später infolge einer Diabetes-Erkrankung in den vorzeitigen Ruhestand treten musste, hatte sich in dem Verfahren "nicht schuldig" bekannt. Sie behauptete sie, sie und ihr Ehemann wären plötzlich von zwei Maskierten in ihrem Schlafzimmer überfallen worden, die sich Zutritt in ihre Wohnung verschafft hätten. Einer habe sie in das andere Zimmer geschleppt, sie ausgezogen und mit dem Oberteil ihres Pyjamas gefesselt, während der andere das Schlafzimmer von innen absperrte. Was dort ihrem Mann widerfuhr, habe sie nicht gesehen.

Sie sei dann von den zwei Unbekannten zu einem Pkw gebracht und in den Kofferraum gesperrt worden. Nach einer kurzen Fahrt habe man sie ins Fahrzeuginnere geholt und vergewaltigen wollen: "Sie wollten mit mir schlafen. Ich habe nicht zugestimmt. Als sie merkten, dass ich mit ihnen nichts haben wollte, haben sie mich aus dem Auto geworfen."

Die Frau wurde um 1.00 Uhr in der Früh in einer Entfernung von 3,9 Kilometern mitten auf der Straße von einem Passanten aufgelesen. Sie hatte lediglich einen Slip an. Um den Hals hatte sie den Oberteil ihres rosa Pyjama geschlungen.

Gegen die Darstellung der Angeklagten sprach vor allem ein DNA-Gutachten: Am Pyjama und an der Innenseite ihres Slips wurden Blutspuren entdeckt, welche die DNA-Expertin Christina Stein zweifelsfrei dem erschlagenen Ehemann zuordnen konnte.

Ein Nachbar und die Schwester von Harald K. bezeugten zudem, der 56-Jährige wäre in der Vergangenheit wiederholt von seiner Ehefrau geschlagen worden. Dass es in der Ehe Reibereien und hitzige Wortgefechte gab, war den beiden nicht verborgen geblieben. Darüber hinaus hatten sie wiederholt Kratzspuren im Gesicht des Mannes festgestellt, die ihm - wie er den beiden anvertraute - seine Frau zugefügt habe. Diese soll Harald K. außerdem einmal derart heftig in die Hand gebissen haben, "dass er sogar mit einem Verband in die Arbeit gegangen ist", wie der Nachbar zu berichten wusste.

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