Prozess in Leoben

Misshandlung: Vier Angeklagte schuldig

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Großteils bedingte Haftstrafen für die Kinderbetreuer - Urteil nicht rechtskräftig.

Mit vier Schuldsprüchen ist am Mittwochabend im Landesgericht Leoben ein Prozess um Kindesmisshandlungen in einer obersteirischen Betreuungseinrichtung zu Ende gegangen. Die Leiterin wurde ebenso wie ihre Stellvertreterin zu 17 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, ihr Ehemann zu neun und ein Praktikant zu sieben Monaten bedingter Haft. Eine Beschuldigte wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fast genau ein Jahr nach Beginn ist der Prozess um Vorkommnisse in eine Familienwohngruppe der von "Pro Juventute" betreuten Einrichtung in Bad Mitterndorf zu Ende gegangen. Angeklagt waren die 53-Leiterin, ihr 47-jähriger Ehemann, die Adoptivtochter der Frau sowie zwei weitere Betreuer der Kinder.

Die drei Buben und zwei Mädchen, die in der Gruppe betreut worden waren, sollen für kleinere Diebstähle strengstens bestraft worden sein und zum barfuß im Schnee oder Regen stehen sowie essen von ekeligen Dingen gezwungen worden sein.

Zu den körperlichen und seelischen Qualen zählten laut Anklage auch vorenthaltene Elternbesuche, Schlafen am Fliesen- oder Steinboden und Ohrfeigen sowie Tritte oder Boxschläge in den Bauch. In der Einrichtung hatten Kinder gewohnt, die vom Jugendamt von den Eltern weggebracht und in der Gruppe betreut worden waren.

Die Verhandlung hatte zum Schutz der Kinder großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die 26-jährige Adoptivtochter wurde freigesprochen, die vier anderen für schuldig befunden. Nur die Leiterin und ihre Stellvertreterin müssen von den 17 Monaten Haft fünf unbedingt verbüßen, die beiden anderen Strafen - neun Monate für den Ehemann, sieben für den Praktikanten - wurden bedingt verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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