St. Pölten

Freundin erschlagen: 18 Jahre Haft

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Erntehelfer (37) hatte Tote in der Tullner Au abgelegt.

Am Landesgericht St. Pölten ist ein polnischer Erntehelfer (37) am Mittwoch wegen Mordes an einer Landsfrau zu 18 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Damit folgten die Geschworenen (mit sieben Stimmen zu einer) der Anklage. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Die vorsitzende Richterin Andrea Humer erklärte zum Strafausmaß, dass es aufgrund der "hinterhältigen Tatbegehung, auf eine mutmaßlich Schlafende mit einem Hammer einzuschlagen", angemessen erscheine. Mildernd habe sich hingegen die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein reumütiges Geständnis ausgewirkt. Sowohl Verfahrenshelfer Ernst Gramm als auch Staatsanwältin Maria Tcholakova erklärten Rechtsmittelverzicht.

Auslöser für die Straftat ist laut einem psychiatrischen Gerichtsgutachten eine Mischung aus Wut und Enttäuschung gewesen. Die Polin hatte den sie liebenden 37-Jährigen immer wieder zurückgewiesen. Einen Tag vor ihrem Tod hatte die Frau ihren Freund nach seinem ersten und einzigen Geschlechtsverkehr in seinem Leben verhöhnt und ihm vorgeworfen, er sei kein richtiger Mann.

Am Morgen des 7. Oktober 2012 hatte der 37-Jährige nach der neuerlichen Zurückweisung und Beleidigung dann zu einem Hammer gegriffen und auf die schlafende Frau insgesamt zehn Mal eingeschlagen. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten erlitt das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma und starb einen raschen Tod in Folge eines Herz-Kreislaufversagens. Unmittelbar nach der Tat ging der Pole noch arbeiten. Danach legte er die in ein Leintuch eingewickelte, nur halb gekleidete Tote in einem stehenden Gewässer in der Au im Bezirk Tulln ab.

Der Angeklagte, der zuvor mehrere Monate eine Einzimmer-Wohnung mit dem Opfer in Langenlebarn (Bezirk Tulln) geteilt hatte, bekannte sich im Prozess vollinhaltlich schuldig. Er hatte bereits nach seiner Festnahme wenige Tage nach der Tat eingestanden, seine Freundin getötet zu haben.
 

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