Im Drogenrausch

Mutter lieferte sich mit Tochter (8) im Auto Verfolgungsjagd

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Völlig durchgeknallt - und das wohl nicht nur hinter dem Lenkrad - ist eine 39-Jährige in Oberösterreich, die sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte und gegen die jetzt wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr ermittelt wird.

OÖ. Dienstag am frühen Abend wurde eine Zivilverkehrstreife im Ortsgebiet Eglau )(Bezirk Wels-Land) auf einen Pkw aufmerksam, da die Zulassungsbesitzerin als notorische Schwarzfahrerin - sprich: sie hat keinen Führerschein -  schon hinlänglich amtsbekannt ist.

Noch bevor die Polizisten das Blaulicht sowie das Folgetonhorn aktivierten, erkannte die Lenkerin ihrerseits die Beamten bzw. das Dienstfahrzeug und widersetzte sich der Anhaltung, indem sie auf weit überhöhte Geschwindigkeit beschleunigte und in Richtung Stadl-Paura davonraste.   

Verfolgungsjagd mit Polizei
© laumat.at
× Verfolgungsjagd mit Polizei

Drei mal so schnell wie erlaubt durch Ort

Unmittelbar nach einer Bushaltestelle konnte der weibliche Bleifuß von der Polizei bis auf einen Abstand von zirka 50 Metern eingeholt werden. Zu diesem Zeitpunkt konnte eine Fahrgeschwindigkeit der 39-Jährigen in der Höhe von 155 km/h im Ortsgebiet mittels Tachografen der Zivilstreife festgestellt werden.

Nach mehrmaligem Kurvenschneiden höchste gefährlichen Manövern auch auf der Gegenfahrbahn kollidierte die Pkw-Lenkerin schließlich bei einer Kreuzung mit dem Vorrangzeichen sowie mit einem geparkten Auto. Trotzdem setze die 39-Jährige ihre Fahrt fort - konnte aber danach gestoppt werden.  

Verfolgungsjagd mit Polizei

Hier baute sich die Lenkerin im Geschwindigkeits- und Drogenrausch an einem Verkehrszeichen ein.

© laumat.at
× Verfolgungsjagd mit Polizei

Bei der Anhaltung stellten die Beamten fest, dass sich während der ganzen Wahnsinnsfahrt ihr 8-jähriges Kind am Rücksitz und ein Freund (39) der  Frau am Beifahrersitz befunden hatten. Ein bei der Lenkerin durchgeführter Alkovortest verlief negativ, allerdings konnten Symptome einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel festgestellt werden. Die Vorführung zur klinischen Untersuchung verweigerte die Frau, die nicht nur saftige Geldbußen sowie die mögliche Beschlagnahme ihres Wagens, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen erwarten.

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