Die Villacher Faschingsgilde will Schadenersatz nach dem Terroranschlag im vergangenen Jahr.
Vor rund einem Jahr stach ein 23-jähriger Syrer wahllos auf Passanten in der Villacher Innenstadt ein. Ein 14-Jähriger wurde getötet, fünf weitere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Erst im Dezember brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage gegen den Syrer ein. Die Villacher Faschingsgilde will sich dem Strafverfahren nun als Privatbeteiligte anschließen, berichtet die "Kleine Zeitung". Sie fordert 100.000 Euro Schadenersatz von dem angeklagten Syrer.
Gericht muss entscheiden
Der Grund wird von der Fasching GmbH nicht explizit genannt. Es dürfte aber wohl um die Absage der Faschingssitzung nach dem Attentat gehen.
Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorstoß der Faschingsgilde jedenfalls ab, wogegen diese Beschwerde eingelegt haben. Nun muss ein Gericht zeitnah entscheiden.
100.000-Euro sind übrigens mehr als etwa das Trauerschmerzensgeld für Hinterbliebene. Dieses liegt laut "Kleine" zwischen 25.000 und 35.000 Euro.
Gilde verweist auf "kaufmännische Sorgfaltspflicht"
Und was sagt die Gilde dazu? „Die Geschäftsführung der Villacher Fasching GmbH ist aufgrund ihrer kaufmännischen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet, einen wirtschaftlich entstandenen Schaden gegenüber dem mutmaßlichen Täter geltend zu machen, weshalb ein Anschluss im Strafverfahren erfolgte. Weitere Stellungnahmen zum laufenden Verfahren können derzeit nicht abgegeben werden“, so Gildenkanzler Karl Glanznig.
Ob von dem Angeklagten überhaupt so viel Geld zu holen ist, darf bezweifelt werden.