OGH bestätigt Schuldspruch

Neo-Nazi Küssel: 7 Jahre Gefängnis

Teilen

Es bleibt dabei: Neo-Nazi Küssel (55) muss für viele Jahre ins Gefängnis.…

Österreichs bekanntester Volksverhetzer, der Wiener Neo-Nazi-Anführer Gottfried Heinrich Küssel (55), muss wegen Wiederbetätigung für sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter. Damit bestätigte der Oberste Gerichtshof am Mittwoch im Justizpalast den Schuldspruch des Straflandesgerichts, senkte aber das Strafmaß ein wenig. Die Vorinstanz hatte Küssel noch für neun Jahre ins Gefängnis geschickt.

Auch die OGH-Richter sahen es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Neo-Nazi der Initiator der rechtsextremen Internet-Seite Alpen-Donau.info gewesen war. Diese Seite ging 2009 ins Netz, verherrlichte den Nationalsozialismus, bedrohte antifaschistische Politiker und Journalisten und verschwand erst wieder mit der Verhaftung Küssels am 11. April 2011 durch die Elite-Einheit Cobra.

Gemeinsam mit Küssel standen der Administrator der Seite, Felix B., und Wilhelm A., zuständig für die Domains, vor Gericht. Sie fassten 5 Jahre und 9 Monate sowie 4 Jahre und 3 Monate aus.

Der Rechtsextremist 
bat um Freispruch
Gottfried Küssel hatte um Freispruch gebeten, von einem „Hütchentrick“ des Staatsanwalts gesprochen: „Ich habe kein schuldhaftes Verhalten begangen“, sagte er. Es hat nichts genützt …

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Gottfried Küssel Urteil: Fast acht Jahre Haft FOTOS vom Prozess

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Damit wurde die Gefängnisstrafe von ursprünglich neun Jahren reduziert. Er selbst plädierte auf Freispruch.

Küssel-Prozess geplatzt