Horror-Mord

16-Jährige ermordet – Urteil gegen Syrer für Heute erwartet

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Der 20-jährige Syrer steht im Verdacht, in der Nacht auf den 13. Jänner seine Ex-Freundin getötet zu haben. 

Wiener Neustadt. Im Mordprozess gegen einen 20-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt, der im Jänner seine Ex-Freundin mit einem Gürtel erdrosselt haben soll, sollte es am Nachmittag zu einem Urteil kommen. Nach einer Mittagspause werden die Schlussplädoyers gehalten. Danach ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Ein Faktum der Anklage wurde zur Ladung weiterer Zeugen ausgeschieden.
 
Zunächst wurde am Donnerstag mit den Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk sowie der DNA-Gutachterin Christa Nussbaumer gestartet. Nach Angaben von Denk gab es eine mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen den Hals des Mädchens. Die 16-Jährige erlitt durch das Drosseln mit einem "bandförmigen Gegenstand" Einblutungen und Quetschungen der tiefen Halsmuskeln, Brüche des Ringknorpels, des Kehlkopfgerüstes und des Zungenbeinhorns sowie eine hochgradige Quetschung, Schwellung und Einblutung im Bereich der Kehlkopfweichteile. Die Jugendliche erstickte und es kam zu einer Atem- und Hirnlähmung.
 

Erdrückende Beweislage

 
Die Abdruckspur ist laut Denk bandförmig und zwei bis drei Zentimeter breit und stimmt mit dem Gürtel aus der Hose des Angeklagten überein. Die Ösen und die Textilform des Gürtels haben auf der Haut einen Abdruck hinterlassen. Der Angriff dürfte überraschend für das Opfer gewesen, das sich dabei in Bauchlage befand, da es auch Erde des Bodens eingeatmet hatte. Ein Sturz auf die Kante einer Banklehne in dieser Form, wie sie der Angeklagte dargestellt hat, "ist unwahrscheinlich", sagte der Gerichtsmediziner. Danach wurde die Leiche geschändet.
 
Die DNA-Expertin stellte am Körper der 16-Jährigen Mischspuren von ihr und dem Angeklagten fest. Ebenso am Gürtel - dem mutmaßlichen Tatwerkzeug - wurden an der Innenseite Mischspuren von Opfer und Beschuldigten sowie einer dritten Person festgestellt. An den Enden des Gürtels wurde allerdings nur die DNA des Syrers ermittelt.
 
Daraufhin beantragte der Verteidiger Andreas Reichenbach die Ladung weiterer Zeugen. Es gebe nämlich einen Aktenvermerk der Polizei, dass bei der Mahnwache für das tote Mädchen in Wiener Neustadt ein Mann behauptet habe, die Tat begangen zu haben. Dieser Mann soll auch im Besitz des Handys der 16-Jährigen gewesen sein. Der Antrag wurde allerdings vom Gericht abgewiesen, da dem bereits im Ermittlungsverfahren nachgegangen wurde und sich diese Spur als haltlos erwies.
 
Anders entschieden wurde über einen Antrag des Anwaltes, der noch Zeugen zu dem Messerangriff auf den Stiefbruder und Großcousin hören wollte. Dieses Faktum wurde daher zur Vermeidung von Verzögerung von Richter Kurt Weisgram ausgeschieden. Dabei handelte es sich um die Anklagepunkte wegen Körperverletzung, versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung.
 

Angeklagter spricht von Unfall

 
Der 20-Jährige steht im Verdacht, in der Nacht auf den 13. Jänner seine Ex-Freundin getötet zu haben. Die 16-Jährige beendete die Beziehung im Sommer 2018. Das wollte der junge Mann nicht akzeptieren, stellte dem Mädchen monatelang nach, attackierte es auch. Im Jänner soll der Syrer vor dem Wohnhaus der 16-Jährigen aufgelauert und im Anton-Wodica-Park mit dem Gürtel erdrosselt haben. Der junge Mann sprach von einem Unfall.
 
Letztendlich muss sich der 20-Jährige nun wegen Mordes, Störung der Totenruhe, Körperverletzung und sexueller Belästigung zum Nachteil der 16-Jährigen verantworten. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes gilt der Strafrahmen für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre), der bis zu 15 Jahre Haft vorsieht.
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