Nicht rechtskräftig

42-Jähriger attackierte Polizisten mit Messer: Einweisung

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42-Jähriger laut Entscheidung der Geschworenen unzurechnungsfähig.

Krems. Der Prozess gegen einen 42-Jährigen, der im April in Waidhofen an der Thaya seine Mutter und einen Polizisten mit einem Küchenmesser attackiert haben soll, hat am Mittwochnachmittag am Landesgericht Krems mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Die Geschworenen entschieden nicht rechtskräftig, dass der Betroffene zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war.

Die Vorfälle in der Waldviertler Bezirkshauptstadt nahmen am Morgen des 9. April ihren Lauf. Der 42-Jährige soll seiner 68-jährigen Mutter mit dem Messer mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern nachgelaufen sein und sie gegen einen Zaun vor dem Haus der Familie gedrückt haben. Der Frau gelang unverletzt die Flucht in die Garage, sie alarmierte umgehend die Exekutive.

Beim Eintreffen der Polizei soll der österreichische Staatsbürger mit dem Messer auf einen Beamten zugestürmt sein. "Jetzt wird's gleich wehtun", habe er sich in diesem Moment gedacht, gab der betroffene 51-jährige Polizist bei der Zeugenbefragung zu Protokoll. Er habe sich "dann instinktiv nur mehr auf die Seite gedreht, dadurch ist der Stich ins Leere gefahren". Dem Beamten gelang es zudem, den Betroffenen an der messerführenden rechten Hand zu fassen und zu fixieren.

 

Zweiten Polizisten verletzt

Im Zuge des Gerangels versetzte der Waldviertler einem zweiten Polizisten mit der linken Hand einen Schlag ins Gesicht und mit dem Fuß gegen das Knie. Daraufhin setzten die Beamten Pfefferspray ein und fixierten den 42-Jährigen mittels Körperkraft am Boden. Der Betroffene soll währenddessen Morddrohungen ausgesprochen haben.

Nach Angaben des 51 Jahre alten Polizisten habe es sich am 9. April nicht um den ersten Einsatz der Exekutive, den der Waldviertler ausgelöst hatte, gehandelt. "So erlebt wie an dem Tag habe ich den Menschen aber noch nie", hielt der Mann fest und beschrieb die Aktionen des Betroffenen als "vollen Ausraster".
 
Der 42-Jährige selbst wirkte vor dem Schwurgericht verwirrt und sprach schwer verständlich. Bei der Verlesung der Generalien gab der Mann an, dass ihm "die ganze Welt gehöre". Später sagte er, dass er "Wissenschafter des russischen KGB" sei. Dass er nach Eintreffen der Exekutive sofort auf einen Polizisten zugestürmt sei, stimme nicht, bekräftigte der Betroffene. "Ich will einen Freispruch", forderte der 42-Jährige schließlich und fügte hinzu: "Ich bin nicht psychisch krank."
 

Schizophrenie attestiert 

Entschieden anderer Meinung war der psychiatrische Sachverständige Richard Billeth. Er attestierte dem Betroffenen mit einer Schizophrenie einhergehende "ausgeprägte Wahnvorstellungen und schwere Denkstörungen". Zum Tatzeitpunkt war der 42-Jährige laut dem Gutachter unzurechnungsfähig, eine "geschlossene psychiatrische Behandlung" sei "absolut unumgänglich".
 
Diesen Erkenntnissen schlossen sich die Geschworenen an. Wäre der Betroffene zurechnungsfähig gewesen, wären ihm die Vorfälle als absichtliche schwere Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie gefährliche Drohung angelastet worden.
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