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Mit Hochdruck laufen die Ermittlungen nach dem missglückten Amoklauf eines Schülers.

Mistelbach. Ein Schulmassaker wie in den USA – das plante Mario S. (18) anscheinend an seiner Ex-Schule in Niederösterreich. Er nahm sich sogar für sein Erscheinungsbild die „Columbine-Killer“ (zwei Teenager erschossen 12 Schüler in Colorado) als Vorbild: Er hüllte sich in einen schwarzen Trenchcoat.

»Nur knapp größerem 
Anschlag entgangen«

Munition. So langsam wird den Ermittlern die Dimension des Tatplans erst klar. Der Schul-Schütze schmiss bei seinem Fluchtversuch seine Tasche mit Munition weg. Darin fand die Polizei noch 25 Patronen – so viele Schüler wollte der Grundwehrdiener wohl erschießen.

Fix ist seit Freitag: „Das ­Bundesschulzentrum dürfte am Mittwochnachmittag nur knapp einem größeren Anschlag entgangen sein“, so stellen es die drei Direktoren in einer Aussendung dar. Der Teenager positionierte sich Mitte der Woche vor der Schule in Mistelbach, zog seine Baikal-Schrotflinte und schoss auf den Schüler Jusef N. (18). Es sollte der Beginn eines blutigen Amoklaufs werden.

Das Wunder: Die Waffe hatte Ladehemmungen, S. bekam Panik, warf die Waffe und die Tasche weg und begann zu laufen. Wenige Stunden später konnte er in Wien festgenommen werden.

Amokläufer (18) wollte 25 Mal töten
© oe24
Tatwaffe Baikal NT-18. Die Schrotflinte ist in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich.

Das Geheimnis des Motivs liegt in seinem Tagebuch

Mobbing. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf ein Tagebuch – eine Art Manifest –, das der Jugendliche führte. Laut Insidern soll sich auch eine erste Erklärung des Tatmotivs darin finden. Die Tat könnte als ­Racheaktion an zwei ehemaligen Mitschülern geplant worden sein. Mario S., der genau ein Semester an der Schule verbrachte, fühlte sich von ihnen gemobbt.

Haft. Das Schussopfer liegt noch im Spital, konnte aber dem ORF ein Interview geben: „Ich wurde im seitlichen Bereich des Körpers und im Kopfbereich verletzt, aber der Schuss hat keinerlei Schäden verursacht. Meine Organe wurden zum Glück nicht erwischt.“ Dem Täter drohen bis zu 15 Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.

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