Fall-Hirtzberger

Anklage umfasst ganze sieben Seiten

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Sieben Seiten umfasst die Anklage gegen Helmut O., dem versuchter Mord am Spitzer Bürgermeister Hannes Hitzberger vorgeworfen wird.

Der 56-Jährige muss sich deswegen ab 19. Mai vor Kremser Geschworenen verantworten. Sei Verteidiger Nikolaus Rast geht von einem Freispruch aus. "Die Anklage enthält keine schlüssige, nachvollziehbare Begründung, warum mein Mandant den Bürgermeister umbringen hätte sollen", meinte der Anwalt am Mittwoch.

Wirtschaftliche Gründe als Motiv
Staatsanwalt Friedrich Kutschera geht in der Anklageschrift auf die Schwierigkeiten ein, die Helmut O. mit seinem Weingut "Klosterhof" hatte. Der verschuldete Mann hatte den Winzerhof umgebaut und wollte 2004 eine Thermalanlage samt einem Hotel errichten, wobei die Gemeinde die Genehmigung an gewisse Auflagen knüpfte. Zudem schaltete sich 2007 das Bundesdenkmalamt ein, das den Klosterhof als ehemaligen Zehenthof für schutzwürdig befand.

"Helmut O. war der Überzeugung, dass der Bürgermeister der Marktgemeinde Spitz, Dr. Hannes Hirtzberger, einer Umwidmung negativ gegenüberstand und zumindest versuchte, diese durch die Auflagen zu verzögern. Er führte es darauf zurück, dass ein Bruder des Dr. Hirtzberger Weinhauer ist und er sohin eine Konkurrenz darstellte", ist der Anklage nun zum angeblichen Motiv für den Giftanschlag zu entnehmen, den Helmut O. mit einer mit Strychnin versetzten "Mon Cherie"-Praline ausgeführt haben soll.

"Blödsinn" sagt der Verteidiger
"Die Auflagen sind lächerlich. Jeder weiß, dass er beim Einreichen um eine Baubewilligung ein realisierbares Projekt vorlegen muss und Förderungen braucht, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht." Aufgrund dieses Punkt hätte Helmut daher sicher keine Feindschaft zu Hirtzberger empfunden, der ja sogar die Umplanung des "Klosterhofes" begrüßt habe. "Die Anklage kennt also kein Motiv", so Rast.

Laut Anklage soll Helmut O. jedoch "bereits vor Jahren" geäußert haben, "bevor er sterben müsse, werde er noch Dr. Hannes Hirtzberger sowie einen zahlungsunwilligen Schuldner und den Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Gattin umbringen". Der 56-Jährige habe "zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 8. Februar 2008" die Praline präpariert und diese am 8. Februar samt einem Billett zwischen 18.20 Uhr und 19.00 Uhr am Pkw des Bürgermeisters angebracht.

Bei Schuldspruch droht lebenslang
Helmut O. drohen im Fall eines Schuldspruchs für den inkriminierten versuchten Mord zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft hat für den Prozess lediglich zwei Zeuginnen beantragt: Renate Hirtzberger, die Ehefrau des Opfers, und eine Passatin, der der Bürgermeister noch zugerufen haben soll: "Hilfe! Ich habe ein Mon Cheri gegessen und bin vergiftet worden!" Zudem sind drei Sachverständige geladen. Das Verfahren ist auf zwei Tage anberaumt.

Die Anklage verweist vor allem auf die DNA-Spur, die Helmut O. an der Innenseite des der Praline beigelegten Grußbilletts hinterlassen habe: "Es ist auszuschließen, dass diese Spur von jemand anderem als dem Täter stammen könnte."

Zudem habe der Mann versucht, bei der Abgabe seines Mundhöhlenabstrichs die Beamten zu täuschen, indem er zunächst Familienmitglieder ersuchte, in ein Marmeladeglas zu spucken.

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