Der Fahrer eines dunklen SUV raste einfach davon. Dienstagmittag gab die Polizei dann bekannt, den Mercedes-Lenker ausgeforscht zu haben. Zur Zeit wird er einvernommen.
NÖ. Und so kam es zu dem Todesdrama um einen 20-Jährigen: Der junge Biker aus dem Bezirk Neunkirchen fuhr Montagabend auf der A2 im Bereich Leobersdorf Richtung Süden mit seinem Motorrad ungebremst auf einen Pkw auf und kam dabei zu Sturz.
- Unter PKW eingeklemmt: Biker (30) entgeht Feuertod
- Vespa-Fahrer stirbt bei Kollision an Kreuzung
- Biker (41) stirbt nach Kollision mit Lkw
Ein nachfolgender, zunächst unbekannter Pkw-Lenker konnte den Angaben von Zeugen zufolge den am Asphalt der Südautobahn liegenden Motorradlenker offenbar nicht mehr ausweichen und überrollte den schwer verletzten Biker, der - wenn er nicht schon durch den Sturz zu Tode gekommen war, was vermutlich aber nicht der Fall gewesen sein dürfte - so entsetzlich schwere Verletzungen erlitt, dass er auf der Stelle tot war.
Während der Autolenker, auf den der Biker kurz nach 19 Uhr aufgefahren war, sofort stehen blieb und zu helfen versuchte - auch nachkommende Verkehrsteilnehmer hielten selbstverständlich an - gab der SUV-Fahrer, der den "Vorfall" gemerkt haben muss, einfach Gas. Und fuhr auf und davon. Zeugen dürften sich zumindest Teile des Kennzeichens gemerkt haben, was wohl zur Ausforschung des Fahrerflüchtigen beitrug.
Der eingetroffene Notarzt konnte nur noch den Tod des Motorradlenkers feststellen. Zwei Fahrstreifen der Südautobahn waren in der Zeit von 19.15 bis 22.22 Uhr für Erhebungen zum Unfallhergang und für Aufräumarbeiten gesperrt.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Dienstagmittag bestätigte die Landespolizeidirektion dann, dass der flüchtige Fahrer - oe24-Infos zufolge soll er mit einem Mercedes-SUV unterwegs gewesen sein - ausgeforscht wurde. Seine Einvernahme und wie er sein Verhalten erklärt, dauert an. Spuren am Fahrzeug des Gesuchten seien ident mit jenen am Unfallort, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager. Der Wagen sei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sichergestellt worden. Kann grob fahrlässige Tötung im Straßenverkehr nachgewiesen werden, drohen dem Mann übrigens bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.