Drei Angeklagte waren wegen Nötigung bei Anti-Pelz-Demo vor Gericht.
Drei Tierschützer sind am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der versuchten Nötigung im Rahmen einer Anti-Pelz-Demo freigesprochen worden. Das von Einzelrichter Erich Csarmann verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Die zwei Männer und eine Frau hatten sich "nicht schuldig" bekannt. Sie waren 2011 im Kreise der einst 13 angeklagten Tierschutzaktivisten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung - rechtskräftig - freigesprochen worden. Der Freispruch von der versuchten Nötigung war aber aufgehoben worden, weshalb es nun zu einem zweiten Rechtsgang kam.