Angeklagter bekannte sich am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig.
Wiener Neustadt. Am Landesgericht Wiener Neustadt hat Dienstagfrüh der Prozess rund um die Bluttat mit drei Toten in Kottingbrunn (Bezirk Baden) begonnen. Ein 31-Jähriger musste sich vor Geschworenen verantworten, weil er am 27. Oktober 2019 seine Familie ausgelöscht haben soll. Laut Anklage tötete er zunächst die 29-jährige Ehefrau und dann seine beiden Kinder.
Der Mann, der von Wolfgang Blaschitz anwaltlich vertreten wurde, war wegen dreifachen Mordes angeklagt. Ihm droht lebenslange Haft. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 StGB. Er bekannte sich schuldig.
"Sie liebte es, Mutter zu sein"
Eheleute waren seit sechs Jahren verheiratet
Am Abend vor der Bluttat kam es erneut zu einer Auseinandersetzung. "Meine Frau war sehr dominant zu Hause", sagte der Beschuldigte. Weil der 31-Jährige deshalb nicht schlafen konnte, holte er sich frühmorgens einen Apfel, ein Schneidbrett und ein Messer aus der Küche und ging wieder ins Obergeschoß des Reihenhauses. Als dort seine Ehefrau erneut von Scheidung sprach, soll der Mann "aus Angst, seine Familie zu verlieren und nicht mehr geliebt zu werden" mit dem Messer mit einer 20,5 Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen haben, führte die Staatsanwältin aus.
Von der Frau geschubst worden
Er sei von der Frau geschubst worden, da habe er "aus Reflex" zugestochen, meinte der Angeklagte: "Der Stoß, den sie mir zugefügt hat, war der Punkt, wo ich gesagt habe, das reicht jetzt." Die vier Stiche waren tödlich.
An den genauen Tathergang bei der Tötung der Kinder wollte sich der Angeklagte bei der Verhandlung nicht mehr erinnern, wie er emotionslos ausführte. "Ich wollte nicht, dass die Kinder in eine fremde Familie kommen", sagte der 31-Jährige. Laut Anklage versetzte er seiner zweieinhalbjährigen Tochter ebenfalls zwei Stiche. Das Mädchen verblutete innerlich. Schlussendlich hielt er seinem Sohn mit der Hand den Mund und die Nase zu, sodass er zu ersticken drohte. Der elf Monate alte Bub konnte von alarmierten Rettungskräften - der 31-Jährige holte selbst die Polizei - noch reanimiert werden, doch im Krankenhaus erlag er dem massiven Sauerstoffmangel.
Vor den Ermittlern hatte der Mann angegeben, es habe sich um einen "Ehrenmord" gehandelt. Er hätte das Gefühl gehabt, seine Frau würde ihn betrügen. Die Privatbeteiligtenvertreterin Barbara Steiner schloss sich im Namen der Hinterbliebenen dem Verfahren an. Die Anwältin kündigte an, dass die Angehörigen im Zuge der Verhandlung eine Erklärung abgeben wollen. Während der Aussage des Beschuldigten machte ein Familienmitglied bereits seinem Unmut Luft: "Ich halte das nicht aus. Was hat er den Kindern angetan?", sagte er lautstark. "Und was er vorher vom Islam gesagt hat, da ist Töten verboten." Weil der Mann weiter schimpfte, musste er den Saal verlassen.
"Kombinierte Persönlichkeitsstörung"
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem 31-Jährigen in seinem Gutachten eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten narzisstischen bzw. auch dissozialen Anteilen" und ein Simulationsverhalten. Zudem sei davon auszugehen, dass der Mann "mit großer Wahrscheinlichkeit zu neuerlichen Tathandlungen mit schweren Folgen gegen Leib und Leben" neigen werde. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 StGB wurde daher vom Sachverständigen empfohlen.
Nach der Befragung des Angeklagten wurde eine Pause gemacht, die Verhandlung wird nachmittags weitergeführt. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Ein Urteil wird voraussichtlich am 8. September gefällt.